Der Finanzausgleich des Kantons Luzern beträgt im Jahr 2024 184,2 Millionen Franken, teilt die Staatskanzlei Luzern mit. Dieser entspricht einer Zunahme von 15,4 Millionen Franken oder 9,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der Ausgleich wird vom Kanton mit 126,4 Millionen Franken (2023: 116,2 Mio. Fr.) und von den ressourcenstarken Gemeinden mit 57,9 Millionen Franken (2023: 52,7 Mio. Fr.) finanziert. Die Zunahme gegenüber dem Vorjahr war beim Ressourcenausgleich mit 9,8 Prozent (+11 Mio. Fr.) etwas höher als diejenige beim Lastenausgleich mit 7,8 Prozent (+4,4 Mio. Fr.).
Der Ressourcenausgleich trägt der unterschiedlichen Finanzkraft und Entwicklung der Gemeinden Rechnung. Er garantiert den finanzschwachen Gemeinden eine Mindestausstattung von 86,4 Prozent bei mittlerem Steuerfuss. Gesamthaft steigt das Ressourcenpotenzial 2024 gegenüber dem Vorjahr um 26,3 Millionen Franken beziehungsweise um 34 Franken pro Kopf. Das Ressourcenpotenzial nahm in 52 Gemeinden zu, am stärksten in Luzern (+15,7 Mio. Fr.), Schenkon (+2,5 Mio. Fr.) und Meggen (+2,4 Mio. Fr.). In 28 Gemeinden nahm das absolute Ressourcenpotenzial gesamthaft ab, in 34 Gemeinden dasjenige pro Kopf. Die insgesamt positive Entwicklung des Ressourcenpotenzials bei gleichzeitiger Abnahme pro Kopf bei über zweifünftel der Gemeinden führt zu einem Mehrbedarf für die Mindestausstattung von elf Millionen Franken gegenüber dem Vorjahr. Der Ressourcenausgleich 2024 erreicht mit 123,1 Millionen Franken einen Höchststand.
Durch die Teuerung von drei Prozent erhöht sich der Lastenausgleich von 56,8 auf 58,5 Millionen Franken. Damit wird die gesetzliche Vorgabe, wonach der Lastenausgleich mindestens 50 Prozent der Mindestausstattung des Ressourcenausgleichs betragen muss, nicht erreicht. Es ist eine weitere Erhöhung von 2,7 Millionen Franken nötig. Die gesamthafte Erhöhung von 4,4 Millionen Franken verteilt sich auf die vier Töpfe des Lastenausgleichs: Topografischer Lastenausgleich: +1,4 Millionen Franken; Bildungslastenausgleich: +1,1 Millionen Franken; Soziallastenausgleich: +1,4 Millionen Franken; Infrastrukturlastenausgleich: +0,5 Millionen Franken.
Der Ressourcenausgleich und der Lastenausgleich werden zu einer Globalbilanz zusammengeführt. Die grössten absoluten Veränderungen der Globalbilanz 2024 gegenüber dem Vorjahr betreffen Kriens (+4,6 Mio. Fr.), die Stadt Luzern (-1,8 Mio. Fr.) sowie Hochdorf (+1,3 Mio.). Pro Einwohner und Einwohnerin zahlen drei Gemeinden mehr als 100 Franken zusätzlich gegenüber dem Vorjahr (Schenkon, Meggen und Vitznau), während sechs Nehmergemeinden mehr als 100 Franken zusätzlich erhalten (Altbüron, Kriens, Wikon, Romoos, Hochdorf und Menznau).
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