Seit Beginn der Fluchtbewegungen aus der Ukraine hat der Kanton Luzern bereits knapp 1400 zusätzliche Plätze in den kantonalen Unterbringungsstrukturen geschaffen. Aufgrund der prognostizierten Entwicklung braucht es dringend weitere Unterbringungsplätze (Ausgabe vom 23. Juni). Der Kanton Luzern kann die Unterbringungssituation längerfristig nicht mehr selbstständig bewältigen. Mit Regierungsratsbeschluss vom 14. Juni 2022 hat der Regierungsrat den Verteilschlüssel aufgrund der aktuellen Prognose angepasst und die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen mit der Zuweisung an die Gemeinden beauftragt.
Der Stadt Sempach werden gemäss Verteilschlüssel aktuell 82 Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zugewiesen. Bis am 31. August 2022 muss für diese Personen bewohnbarer und zumutbarer Raum zur Verfügung gestellt werden.
Gemeinden, die die Bereitstellung von Wohnraum nicht fristgerecht erfüllen, müssen Ersatzabgaben leisten. Diese betragen in den ersten beiden Monaten 10 Franken pro Person und Tag. Diese Abgaben steigen alle zwei Monate kontinuierlich an und belaufen sich beispielsweise ab dem siebten Monat auf 40 Franken pro Tag und Person. Diese Kosten würden die Stadt Sempach gemäss heutigem Stand und Berechnung mit monatlich rund 25'000 Franken belasten und ab dem siebten Monat bis 95'000 Franken betragen.
Der eingesetzte Gemeindeführungsstab unter der Leitung von Bruno Häfliger, Chef Bevölkerungsschutz, ist mit Hochdruck daran, Unterkunftsmöglichkeiten in der Gemeinde zu finden. Dabei werden verschiedene Möglichkeiten der Unterbringung gesucht. Unter anderem wird auch das Bereitstellen von Wohncontainern oder die Umnutzung bestehender Gebäude geprüft.
Der Stadtrat ruft die Bevölkerung und Liegenschaftsverwaltungen zur aktiven Mithilfe auf. Sofern private Unterbringungsmöglichkeiten oder Mietobjekte angeboten werden können oder jemand davon Kenntnis hat, nimmt das Sozialamt Sempach (sozialamt@sempach.ch, Telefon 041 462 52 20) gerne Meldungen entgegen. Sollten Mietobjekte bereits dem Kanton angeboten worden sein, bittet das Sozialamt um Benachrichtigung. Im Moment verzichtet der Kanton auf die Unterbringung in Familien, da die gemachten Erfahrungen unterschiedlich waren. Die Wohnräume müssen über eine notwendige und funktionstüchtige Infrastruktur verfügen, welche unter anderem Küche, WC, Nasszelle, Warmwasser und Heizung beinhalten. Bei geeigneten Wohnobjekten tritt der Kanton als Mieter auf. Dem Sozialamt gemeldete Mietobjekte werden umgehend an die Dienststelle Asyl und Flüchtlinge (DAF) weitergeleitet.
Gleichzeitig werden von der Stadt Sempach auch Personen gesucht, welche Übersetzungsarbeit (ukrainisch/russisch) leisten können. Es gehört zur humanitären Tradition der Schweiz, kriegsvertriebene Personen aufzunehmen und zu helfen. Der Stadtrat Sempach ruft zur Solidarität auf und bedankt sich herzlich für die Unterstützung.
Gemäss Zuweisungsentscheid der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen erfüllt Sempach heute mit sieben Personen erst sieben Prozent des Solls. Hanspeter Achermann, wie stark belastet die Situation die Stadt?
Die Situation ist sehr schwierig, da in Sempach keine geeigneten Unterkünfte zur Verfügung stehen.
Warum hat Sempach bisher nicht mehr Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich unterbringen können?
Es wurden uns vom Kanton keine Personen gemeldet, die in gemeldeten Familien hätten untergebracht werden können. Auch geeignete Mietobjekte stehen gegenwärtig keine zur Verfügung.
Wo wohnen die erwähnten sieben Menschen?
Diese sind in Familien privat untergebracht. Zudem konnte die Vogelwarte eine kleine Unterbringungsmöglichkeit anbieten.
Wie kam die Lösung bei der Vogelwarte zustande?
Es hat sich eine Person, die vor dem Krieg bei der Vogelwarte gearbeitet hatte, nun wieder gemeldet. Ihr konnte die Vogelwarte auch wieder Arbeit anbieten.
Welchen Standard muss Wohnraum bieten, damit er der Unterbringung von geflüchteten Menschen genügt?
Diese Wohnungen müssen über eine funktionstüchtige Infrastruktur verfügen, welche unter anderem eine separate Kochgelegenheit, WC und Nasszelle aufweist. Zudem müssen Warmwasser und eine Heizung vorhanden sein.
Wohnraum welcher Art kann zum Vornherein schon ausgeschlossen werden?
Eine unterirdische Unterbringung in einer Zivilschutzanlage ist im Moment nicht möglich.
Wo hat die Stadt Sempach heute selber noch Möglichkeiten, Personen aufzunehmen?
Grundsätzlich keine. Wir suchen mit Hochdruck Mietwohnungen und prüfen auch die Unterbringung in Wohncontainern. Ebenso wird die Umnutzung gewisser Anlagen und Gebäude geklärt.
Warum will der Kanton die Unterkunft in der Allmend nicht wieder reaktivieren?
Es ist ein teilweiser Rückbau erfolgt. Die noch vorhandenen Räume werden in der Zwischenzeit als Büroräume genutzt und sind nicht mehr verfügbar.
Wären leerstehende Wohnungen in der Hültschern nicht auch eine Möglichkeit?
In der Hültschern sind lediglich noch zwei Wohnungen nicht verkauft. Ob sie verfügbar wären, klären wir mit der Verwaltung ab, wie übrigens auch anderswo in Sempach. Es ist allerdings festzuhalten, dass im Moment wirklich kein Wohnraum in Sempach zu finden ist.
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