Konkret dürften Selbstbedienungsläden mit einer Fläche von höchstens 30 Quadratmetern künftig bis 22 Uhr geöffnet bleiben, wie die Staatskanzlei Luzern am Donnerstag mitteilte. Zudem werden erstmals auch die morgendlichen Öffnungszeiten geregelt. Eine Gesetzeslücke, die Ladenöffnungen vor 6 Uhr bislang untersagte, wird damit geschlossen.
Gemäss Mitteilung sollen mit den Änderungen unter anderem faire Wettbewerbsbedingungen geschaffen und Fehlanreize zur Verletzung des Arbeitsgesetzes vermieden werden. Angestossen wurden die Anpassungen mit Vorstössen von den Kantonsratsmitgliedern Ursula Berset (GLP) und Rolf Bossart (SVP).
Eine weitere Änderung ist im Gastgewerbegesetz vorgesehen. Demnach sollen Gastronomiebetriebe künftig Ausnahmeregelungen für längere Öffnungszeiten vor hohen Feiertagen und dem Aschermittwoch beantragen können. Heute müssen diese um 0.30 Uhr schliessen. Das Anliegen geht auf eine Motion des heutigen Nationalrats David Roth (SP) aus dem Jahr 2018 zurück.
Das Vernehmlassungsverfahren läuft bis 25. April.
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