Die Kommission Wirtschaft und Abgaben des Luzerner Kantonsrats hat unter dem Vorsitz von Yvonne Hunkeler (Die Mitte, Grosswangen) die Botschaft «Härtefallmassnahmen für Luzerner Unternehmen – Unterstützung zweites Halbjahr 2021 (2. Tranche Bundesratsreserve)» vorberaten.
Der Bund stellt dem Kanton Luzern aus der sogenannten Bundesratsreserve zusätzliche Mittel von rund 9 Millionen Franken zur Verfügung. Der Kanton Luzern kann diese für ergänzende Härtefallmassnahmen für besonders stark von der Pandemie betroffene Unternehmen mit einem Jahresumsatz von über 5 Millionen Franken einsetzen. Die Mittel gehen vollumfänglich zu Lasten des Bundes.
Für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von unter 5 Millionen Franken müssen die Kosten für Härtefallbeiträge für das zweite Halbjahr 2021 mit den bereits früher zur Verfügung gestellten Mitteln gedeckt werden. Für die Beiträge an diese Unternehmen ist ein Nachtragskredit zum Voranschlag 2022 von 6'795’300 Franken notwendig.
Aus gesamtheitlicher Sicht ist im Kanton Luzern die Wirtschaft auch während der Corona-Pandemie erfreulich stabil geblieben. Nach Auffassung der Kommission ist es trotzdem notwendig, dass die Regierung nach wie vor ergänzende Härtefallhilfe leistet.
«Langsam aber sicher steuern wir auf das Ende der Pandemie zu. Ein schrittweiser Ausstieg aus dem Unterstützungsmodus wird somit anstehen. Aus Sicht der WAK ist es wichtig, dass die Regierung diesen Weg nun Schritt für Schritt aufgleist», so Yvonne Hunkeler.
Die Botschaft wird voraussichtlich an der Märzsession beraten.
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