Können die dem Kanton zugewiesenen Asylsuchenden und Schutzbedürftigen in den bestehenden Unterkünften nicht mehr untergebracht werden, kann der Kanton gemäss Sozialhilfegesetzgebung die Einwohnergemeinden verpflichten, Unterkünfte zur Verfügung zu stellen, wobei die Kostenübernahme für die Unterkünfte weiterhin beim Kanton verbleibt. Dies war im Juni passiert. 74 Gemeinden wurden verpflichtet, innert zehn Wochen Unterkunftsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitzustellen. Zehn der betroffenen Gemeinden haben die per 1. September 2022 geforderten 75 Prozent ihres Aufnahmesolls erfüllt. Sechs Gemeinden hatten ihr Aufnahmesoll bereits vor Aktivierung der Gemeindezuweisung zu über 100 Prozent erreicht. 64 Gemeinden haben die geforderten 75 Prozent ihres Aufnahmesolls nicht erfüllt und müssen insgesamt noch rund 1800 Plätze schaffen.
Besonders prekär ist es gemäss den Angaben der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen in Knutwil. Die Gemeinde hat erst drei Flüchtlinge derzeit untergebracht. Gemäss Zuweisungsentscheid müssten es 53 Personen sein. Auch Sempach mit sieben Geflüchteten hat noch eine grosse Differenz zum Sollwert von 99 Personen (7 Prozent erfüllt). In Sempach allerdings ist Entlastung absehbar, weil der Kanton im ehemaligen Bürogebäude der Suisag eine grössere Unterkunft prüft. Keine der Gemeinden der Region Surental und Sempachersee erfüllen das geforderte Soll. Seit dem 1. September 2022 sind für diese Gemeinden Ersatzabgaben fällig. Somit schufen die Gemeinden mit Stichtag 1. September 2022 bisher insgesamt 843 Plätze der per 1. Dezember 2022 geforderten 3344 Plätze. Die Gemeinden rufen die Bevölkerung auch immer wieder auf, mögliche Unterkünfte für Flüchtlinge aus der Ukraine mit Schutzstatus S, Asylsuchende, vorläufig aufgenommene Personen und anerkannte Flüchtlinge mit wirtschaftlicher Sozialhilfe sowie Nothilfebeziehende zu melden.
Die Höhe der Ersatzabgaben beträgt pro Tag und nicht aufgenommene Person für die ersten beiden Monate 10 Franken, ab dem dritten bis zum Ende des vierten Monats 20 Franken, ab dem fünften bis zum Ende des sechsten Monats 30 Franken und ab dem siebten Monat Franken. Die Ersatzabgaben werden an jene Gemeinden umverteilt, die ihr Aufnahme-Soll übererfüllen. Da diese Umverteilung gemäss gesetzlicher Grundlage jeweils am Ende eines Kalenderjahrs erfolgt, könne zur Höhe der zu leistenden Abgaben, beziehungsweise zu den Bonuszahlungen, zurzeit noch keine Aussage gemacht werden, heisst es in einer Mitteilung der Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF).
Seit Mitte März hat die DAF ihre Unterbringungskapazitäten kontinuierlich erhöht und unabhängig von der Gemeindezuweisung rund 1900 neue Plätze geschaffen. Sie unternehme auch weiterhin grosse Anstrengungen, um laufend weitere Unterbringungsplätze zu schaffen. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) rechnet damit, dass bis zum Herbst insgesamt zwischen 80'000 und 120'000 geflüchtete Personen aus der Ukraine in der Schweiz den Status S beantragen werden. Auch die ordentliche Asylmigration nimmt zu. Das SEM rechnet hier mit rund 18'000 Personen, welche bis Ende Jahr in der Schweiz Asyl beantragen werden. Gemäss Verteilschlüssel muss der Kanton Luzern 4.8 Prozent der Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich übernehmen.
Hier finden Sie die Tabelle mit den Gemeindezuweisungen.
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