Aus der Medienmitteilung der Staatskanzlei geht hervor, wie sich der Luzerner Kantonsrat am ersten Tag der März-Session 2022 unter anderem über folgende Geschäfte beraten hat:
Der Kantonsrat hat die in der Januar-Session begonnene Beratung des Planungsberichts Klima und Energie abgeschlossen und den Bericht zustimmend zur Kenntnis genommen. Er hat in verschiedenen Bereichen – wie zum Beispiel Mobilität und Verkehr, Gebäudesanierungen, erneuerbare Energien und bezüglich der Vorbildfunktion des Kantons – Bemerkungen, Aufträge und parlamentarische Vorstösse überwiesen. So soll der Regierungsrat unter anderem aufzeigen, wie die durch die kantonale Verwaltung verursachten Treibhausgasemissionen bis spätestens im Jahr 2040 auf netto Null gesenkt werden können. Weiter prüft er, inwiefern der Zubau von Photovoltaik-Installationen bei neuen kantonalen Immobilien möglich ist. Beschlossen hat der Kantonsrat, dass das Förderprogramm Energie weiterentwickelt werden soll. Zudem soll der Kanton flächenfüllende Photovoltaik-Dachanlagen auf einfache Art und Weise fördern und damit den Anreiz schaffen, dass das Photovoltaik-Potenzial eines Dachs möglichst über den Eigenverbrauch hinaus ausgeschöpft wird. Entsprechende Förderbeiträge sollen bereitgestellt werden.
Der Planungsbericht Klima und Energie zeigt auf, wie der Kanton Luzern die Ziele zum Schutz des Klimas und zur Anpassung an den Klimawandel in den nächsten Jahren koordiniert angehen will. Er hat einerseits einen strategischen Charakter, andererseits beinhaltet er erste konkrete Massnahmen zur Umsetzung für die kommenden fünf Jahre. Die Massnahmen werden nun weiter konkretisiert und ein Plan zur Umsetzung wird erarbeitet.
Die monatliche Kinderzulage für Kinder vom vollendeten 12. bis zum vollendeten 16. Altersjahr wird von 210 Franken auf 260 Franken erhöht. Der Kantonsrat hat bei der zweiten Beratung einem Antrag der vorberatenden Kommission zugestimmt – in der Botschaft war eine Erhöhung auf 250 Franken vorgesehen. Bis zum vollendeten 12. Altersjahr wird künftig eine Kinderzulage von 210 Franken, ab dem vollendeten 16. Altersjahr eine Ausbildungszulage von 260 Franken entrichtet. Das sind 10 Franken mehr als heute. Die Gesetzesänderungen treten am 1. Januar 2023 in Kraft und betreffen die Zulagen, die an Kinder und Jugendliche von Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen in nichtlandwirtschaftlichen Berufen ausgerichtet werden. Die März-Session wird am Dienstag, 22. März, um 8.30 Uhr in der Stadthalle Sursee fortgesetzt. Sie wird im Live-Stream auf www.lu.ch übertragen.
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