In den Städten Luzern und Kriens sprudeln derzeit die Steuerzahlungen der Unternehmen. Sie müssen wegen der gestiegenen Finanzkraft viel mehr in den Finanzausgleich einzahlen, sodass deutlich grössere Mittel zum Umverteilen zur Verfügung stehen.
Der Regierungsrat schlug dem Kantonsrat deswegen vor, an mehreren Schrauben des Finanzausgleichs zu drehen. Unzufrieden damit hatte sich im Vorfeld die Stadt Luzern gezeigt. Auch 25 finanzschwache Gemeinde opponierten der Reform. Diese vergrössere die Kluft zwischen reichen und armen Gemeinden, kritisierten sie.
In der ersten Lesung vom Oktober konnte sich der Kantonsrat noch nicht auf eine Lösung einigen. Die vorberatende Kommission suchte nach einem «möglichst breiten Kompromiss», damit die Revision für möglichst viele Gemeinden akzeptabel wird, wie Kommissionspräsident Guido Müller (SVP) am Montag anlässlich der zweiten Lesung im Kantonsrat sagte.
Der Kantonsrat folgte den Vorschlägen. Damit wird die Steuerkraft von finanzschwachen Gemeinden je nach Veränderung des Ressourcenausgleichs auf 80 und bis 86,4 Prozent des kantonalen Durchschnitts angehoben. Der Regierungsrat wollte diese sogenannte Mindestausstattung auf bis zu 76,4 Prozent senken können.
Heute gilt ein fixes Limit von 86,4 Prozent. Die Kommission sei der Ansicht, dass die 80 Prozent nicht unterschritten werden dürften, sagte Müller. Er sprach dabei von einer «vertrauensbildenden Massnahme» zugunsten der finanzschwachen Gemeinden.
Aus Rücksicht auf die Stadt Luzern entschied der Kantonsrat, den laut Müller «unterdotierten» Infrastrukturlastenausgleich statt um 8 Millionen Franken um 10,6 Millionen Franken zu erhöhen. Damit sollen die Zentrumslasten besser abgegolten werden.
Unbestritten war für den Kantonsrat, dass diese Teilrevision des Finanzausgleichs nur eine Übergangslösung ist. Er beauftragte deswegen den Regierungsrat mit einem Postulat, möglichst bald eine Totalrevision vorzunehmen.
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