Der Kantonsrat hat nach zweiter Beratung mit 111 zu 0 Stimmen die folgende Änderung des Kulturförderungsgesetzes beschlossen: «Der Kanton führt ein Museum zu den Themen Natur, Geschichte und Gesellschaft.» Die neue Formulierung ist die Grundlage für die Zusammenführung des Historischen Museums und des Natur-Museums. Die Änderung des Kulturförderungsgesetzes untersteht dem fakultativen Referendum. Wird dieses nicht ergriffen, tritt sie voraussichtlich am 1. Dezember 2022 in Kraft. Der künftige Standort des Museums steht noch nicht fest, wie der Kanton Luzern in einer Mitteilung schreibt.
Der Kantonsrat hat dem Beitritt des Kantons Luzern zur interkantonalen Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen zugestimmt und das entsprechende Einführungsgesetz beschlossen. Beide Entscheide fielen nach zweiter Beratung ohne Gegenstimme. Die Vereinbarung vereinheitlicht das öffentliche Beschaffungsrecht der Kantone und harmonisiert es mit dem Bundesrecht. Bis anhin verfügte jeder Kanton über ein eigenes, von den Lösungen in anderen Kantonen abweichendes Beschaffungsrecht. Gleichzeitig mit der Harmonisierung findet auch eine Modernisierung des Beschaffungsrechts statt. So wird künftig die ökologische, soziale und wirtschaftliche Nachhaltigkeit bei öffentlichen Aufträgen stärker berücksichtigt.
Der digitale Wandel stellt den Kanton Luzern vor wirtschaftliche, soziale und ökologische Herausforderungen. Um sie umfassend anzugehen, hat der Regierungsrat den Planungsbericht «Strategie zur Gestaltung des digitalen Wandels in Wirtschaft, Gesellschaft und öffentlicher Verwaltung» vorgelegt. Der Kantonsrat hat den Bericht eingehend diskutiert und verschiedene Anträge gutgeheissen. In ihrer Mehrheit decken sie sich mit den Absichten des Regierungsrates, verstärken aber dessen Aussagen. So werden der chancengerechte Einbezug aller Bevölkerungsteile sowie die Wahrung des Datenschutzes und der Grundrechte als Anliegen zusätzlich bekräftigt. Zudem beauftragte der Rat den Kanton, kommunale und regionale Investitionen in Infrastrukturen subsidiär mitzufinanzieren. In der Schlussabstimmung nahm das Parlament die Digitalstrategie klar zustimmend zur Kenntnis. Es stellt sich damit hinter die vier wesentlichen Ziele der Strategie: die Förderung der Chancengerechtigkeit, die Nutzung der Bildung als Basis für den digitalen Erfolg, die Förderung von Transparenz und Vertrauen sowie die Gewährleistung der Sicherheit.
Der Kantonsrat hat in erster Beratung das kantonale Sozialhilfegesetz an die Vorgaben der Inkassohilfeverordnung des Bundes angepasst. Grundsätzlich bleibt die Zuständigkeit für die Alimentenhilfen bei den Gemeinden, für das häufig komplexe internationale Alimenteninkasso wird jedoch ab 2024 der Kanton zuständig sein. Damit entspricht der Rat dem Wunsch der Gemeinden. Umstritten war, ob die fachlichen Anforderungen an die Alimentenhilfe in den Gemeinden bereits während der laufenden Legislaturperiode erhöht werden sollen. Diese Frage wird mit Blick auf die zweite Beratung der Vorlage noch einmal geprüft.
In den letzten Jahren wurden verschiedene Datenbearbeitungsinstrumente entwickelt, welche die polizeiliche Kriminalitätsbekämpfung effizienter machen. Bisher setzt die Luzerner Polizei diese Mittel noch nicht ein, weil die gesetzliche Grundlage dafür fehlt. Der Kantonsrat hat heute mit einer Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei in erster Beratung die Grundlage für den Einsatz neuer Techniken und Methoden gelegt. Es geht unter anderem um die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung, neue Analysesysteme für die Aufklärung von Serienkriminalität und einen verbesserten Datenaustausch zwischen den kantonalen Einsatzleitzentralen. Eine Ratsminderheit setzte sich vergeblich dafür ein, die Vorlage abzuschwächen, um Anliegen des Daten- und Grundrechtsschutzes stärker zu gewichten.
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