Die Menstruation ist teuer. Durchschnittlich 2500 Franken zahlt jeder menstruierende Mensch für Tampons und Binden im Verlauf seines Lebens. Nicht mit eingerechnet sind Schmerzmedikamente, lindernde Tees, homöopathische Mittel oder je nachdem die Monatspille, die ebenfalls zur Schmerzlinderung eingesetzt werden kann.
In einer Motion beauftragte deshalb Kantonsrat Hasan Candan (SP) den Luzerner Regierungsrat, die Bereitstellung von Tampons und Binden auf den Toiletten öffentlicher Einrichtungen zu prüfen. «Wiederkehrende Kosten für Tampons und Binden sowie deren unverhältnismässig hohe Besteuerung bedeuten eine finanzielle Belastung, die von Mädchen und Frauen nicht immer getragen werden kann», heisst es in der Motion. Eine sogenannte Periodenarmut berge auch gesundheitliche Risiken. Wem die Möglichkeit fehlt, Hygieneprodukte wie Tampons regelmässig zu wechseln, setzt sich der Gefahr des Toxischen Schocksyndroms aus. Eine durch Bakterien verursachte Infektion, die schlimmstenfalls zu einem Organ- und Kreislaufversagen führen kann.
Für Hasan Candan geht es in erster Linie nicht um Tampons und Binden. Für ihn ist die Gleichstellung das Hauptthema. «Wieso stellt man Toilettenpapier in öffentlichen Einrichtungen zur Verfügung, Tampons und Binden aber nicht? Obwohl beides Grundbedarf ist. Das ist eine politische Aussage», so Candan. Aus diesem Grund hätten er sowie zehn Mitunterzeichnende den Vorstoss lanciert. Luzern ist nicht der erste Kanton, der sich mit der Bereitstellung von Hygieneartikeln befasst. Der Kanton Waadt hat bereits ein Pilotprojekt dazu gestartet, die Kantone Neuenburg und Jura zogen nach.
Am 30. März beantragte der Regierungsrat, das Postulat abzulehnen. In seiner Stellungnahme nennt er drei Gegenargumente: Das Bereitstellen in kantonalen Einrichtungen einerseits, nicht aber in privaten und kommunalen Institutionen würde neue Ungleichheiten schaffen. Das heisst, Universitäten und Kantonsspitäler müssten diese zur Verfügung stellen, kommunale Schulen oder Gesundheitsinstitutionen jedoch nicht. Tampons kostenlos abzugeben stelle ausserdem einen Eingriff in die freie Marktwirtschaft dar. Der Kanton würde gratis abgeben, was in anderen Kantonen vom Detailhandel zum Verkauf angeboten werde.
Als dritten Punkt nennt der Regierungsrat ein technisches Problem. Der Aufwand, um alle Abgabestellen aufgefüllt zu halten, sei gross. Dies müsste aber Voraussetzung sein, da sich viele Menschen darauf verliessen.
Für Hasan Candan eine zwar enttäuschende, aber gar nicht so überraschende Antwort. «Eigentlich hätten wir nichts anderes erwarten dürfen. Es sitzt keine Frau in der Regierung. Ich kann mir vorstellen, dass sie mit dem Thema überfordert waren.» Die Argumentation findet er schwach. Besonders das Argument mit dem Eingriff in die freie Marktwirtschaft. «Mit dem Toilettenpapier greift man bereits in den Markt ein. Indem man entscheidet, von wo man es bezieht.»
In der kommenden Session vom 10. und 11. Mai wird der Vorstoss im Luzerner Kantonsrat behandelt. Hasan Candan rechnet sich trotz der Ablehnung des Regierungsrats Chancen aus. «Im Parlament hat es im Gegensatz zur Regierung Frauen. Deshalb habe ich das Gefühl, das es sicher eine angeregte Diskussion geben wird.»
Laut Mehrwertsteuergesetz werden Güter des täglichen Bedarfs mit dem reduzierten Steuersatz von 2,5 % besteuert. Dazu gehören beispielsweise Wasser, Nahrung, Zeitungen und Pflanzen. Hygieneartikel wie Tampons und Binden werden wie Autos, Alkohol und Kleider mit dem Normalsatz von 7,7 % besteuert. Die Motion von Nationalrat Jacques-André Maire (SP) soll dies ändern. Diese fordert für Periodenartikel den reduzierten Steuersatz von 2,5 %. Der Bundesrat beantragte die Annahme der Motion. Derzeit wird diese noch im Parlament behandelt.
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