Ob Amsel, Distelfink oder Rotkehlchen: Die meisten Vogelarten sind derzeit vielbeschäftigt. Während ein Teil der Vogeleltern jetzt die Jungvögel füttert und führt, sind andere Vögel noch am Brüten. Störungen zur Brutzeit sollten daher möglichst vermieden werden. Es ist in der Schweiz nicht erlaubt, das Brutgeschäft geschützter Vögel zu stören oder Nester mit Eiern oder Jungvögeln zu zerstören. Beim Schnitt von Hecken und Bäumen in dieser Zeit werden jedoch oft Nester direkt zerstört oder dann so freigelegt, dass Räuber die Nester bzw. die Jungvögel oder Eier darin viel rascher entdecken.
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Vorsicht ist geboten
BirdLife Schweiz ruft deshalb dazu auf, in den nächsten Wochen auf das Zurückschneiden von Hecken zu verzichten oder nur einen minimalen Rückschnitt von Zweigen, die ins Trottoir oder auf die Strasse reichen, zu machen. Rodungen von Bäumen sollen ebenfalls nur ausserhalb der Brutzeit vorgenommen werden. Ab September bis Anfang März kann dann ein starker Rückschnitt erfolgen, der einen Schnitt während der nächsten Brutzeit unnötig macht. Bei der Pflanzung von Hecken ist bereits auf einen ausreichenden Abstand zu Trottoir oder Strasse zu achten.
Auch im Wald ist aus denselben Gründen während der Brutzeit zwischen 1. April und Ende Juli/Anfang August auf Holzschläge zu verzichten, welche nicht aus Sicherheitsgründen notwendig sind.
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