Wird in der Zentralschweiz ein Schiff mit Kontrollschild in ein anderes Gewässer überführt, muss es gründlich gereinigt und der Wechsel gemeldet werden. Die Schiffseignerinnen und -eigner können die entsprechenden Dokumentationen online auf einer neuen Plattform ausfüllen.
Für immatrikulierte Schiffe gilt in der Zentralschweiz seit dem 1. August dieses Jahres bei jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Ab Mittwoch stehe auf der Homepage von Umwelt Zentralschweiz für die Meldung des Gewässerwechsels und den Nachweis der Reinigung eine kantonsübergreifende elektronische
Meldeplattform zur Verfügung, teilt die Staatskanzlei Luzern mit. Ein Gewässerwechsel müsse auf der Plattform vorab gemeldet werden. Anschliessend müsse das Schiff durch eine autorisierte Reinigungsstelle, beispielsweise eine Werft, gereinigt werden. Die Reinigung müsse ebenfalls auf der Plattform dokumentiert werden, hält die Staatskanzlei weiter fest.
Die sechs Kantone wollen damit die Ausbreitung gebietsfremder Pflanzen und Tiere in den Gewässern unterbinden. Für gewisse Gewässer gelten schärfere Vorschriften. Im Fokus steht die Quaggamuschel, welche bereits den Alpnacher- und Zugersee befallen hat und grosse Schäden anrichten kann. Der Kanton empfiehlt im Weiteren dringend, auch Schiffe ohne Kontrollschild und Wassersportgeräte vor jedem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen. Um die Ausbreitung invasiver Pflanzen- und Tierarten zu stoppen, müssten alle ihren Beitrag leisten, schreibt die Staatskanzlei.
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