Christoph Troxler, wie sieht es aktuell aus bei den Musikvereinen: Herrscht allgemein einfach «Sendepause»?
Die neuen Lockerungsschritte des Bundesrates bedeuten für die Laien-Musikvereine leider eine Verschärfung. Wir vom Luzerner Kantonal-Blasmusikverband sind enttäuscht und können dies nicht nachvollziehen. Die Vereine müssen einmal mehr wieder umorganisieren und haben keine Planungssicherheit. Mit diesen Bestimmungen kann kein Verein sinnvoll proben und sich auf einen Auftritt oder Konzert vorbereiten.
Wie geht man beim Verband mit der Situation um?
Wir informieren unsere Sektionen laufend über die Neuerungen und sind Anlaufstelle für Fragen. Wir sind im Austausch mit dem Schweizerischen Blasmusikverband SBV, der unter anderem in regem Kontakt mit dem BAG ist.
Gibt es dennoch Veranstaltungen in Aussicht?
Eigentlich hätte im Mai das Eidgenössische Musikfest in Interlaken stattgefunden. Dieser Grossanlass wurde aber bereits im Herbst 2020 abgesagt. Viele Vereine haben sich auf Sommerkonzerte eingestellt. Am 4. September 2021 ist die erste Ausgabe des «Marschpreis.lu» geplant, nachdem dieser Anlass im 2020 ebenfalls abgesagt werden musste. Zudem findet in Rickenbach in gut einem Monat, am 30. Mai, der erste Online-Jugendmusik-Wettbewerb für Ensembles statt.
Was sind die Vorschriften aktuell?
In Innenräumen dürfen maximal 15 Personen mit einem Platzverhältnis von 25 m2 pro Person proben. Im Aussenbereich dürfen max. 15 Personen mit einem Abstand von 1,5 m zur anderen Person proben oder auftreten. Es darf sich allerdings kein Publikum bilden. Aktivitäten mit Publikum sind verboten. Wenn nicht gespielt wird, gilt eine Schutzmaskenpflicht. Für Jugendformationen mit Mitgliedern der Jahrgänge 2001 und jünger gelten bis auf die allgemeinen Hygienemassnahmen keine Einschränkungen.
Wie ist persönlich Ihre Meinung zu dieser doch schon recht lange anhaltenden Stille? Kann man diese als kreative Pause nutzen, oder sind die vielen Musikvereine am Verstummen?
Aus meiner Sicht wird die ganze Laien-Blasmusikszene massiv benachteiligt. Der Bundesrat hat am 14. April nicht umsetzbare Vorschriften für die Musikvereine erlassen. Als Argument wird ins Feld geführt, dass das Spielen eines Blasinstruments die Ausbreitung des Virus durch Aerosole begünstigt. Diverse Studien widerlegen dieses Argument. Die lange Stille rund um die Blasmusik ist sicher nicht förderlich für das Vereinsleben. Zwar gab es viele gute, originelle und kreative digitale Lebenszeichen, vom Solisten bis zur ganzen Band. Jetzt wollen wir wieder live musizieren. Unsere Luzerner Vereine sind nach wie vor in der Lage, den Probebetrieb sofort wieder hochzufahren, sobald es möglich ist.
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