Bei einer Mittelmeermöwe, die am 23. Januar mit für die Vogelgrippe typischen Symptomen am Rand der Surseer Altstadt gefunden wurde, konnte das Vogelgrippevirus H5N1 mit Befund vom 27. Januar positiv nachgewiesen werden, teilt der Kanton Luzern mit. Da es sich um einen Wildvogelfund handle und keine Nutzgeflügel-Haltungen direkt betroffen seien, ändere sich für den Kanton Luzern an den seit dem 28. November 2022 schweizweit geltenden Massnahmen nichts.
Laut dem Kanton Luzern zeigt sich jedoch, dass das Virus auch in der Wildvogelpopulation im Kanton zirkuliert und die vom Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) verhängten Vorsichtsmassnahmen unbedingt weiterhin zu befolgen sind. Dazu gehören die Auslaufbeschränkung, der Schutz vor Kontakt mit Wildvögeln, die getrennte Haltung von Hühnern und von Gänsen und Enten sowie Hygienevorschriften. Die dem kantonalen Veterinärdienst bekannten Geflügelhaltungen in der näheren Umgebung des Fundortes wurden direkt über den Fund eines infizierten Wildvogels in der Nähe informiert. Personen, die auf tote Wildvögel stossen, werden vom Kanton gebeten, diese nicht zu berühren und sich an die Polizei, die Wildhut oder die Jagd- und Fischereiaufsicht zu wenden.
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