Im vergangenen Jahr haben im Kanton Luzern 46 Prozent der 68 getesteten Restaurationsbetriebe und Verkaufsgeschäfte gegen den Jugendschutz verstossen. Bei Testkäufen haben sie Alkohol an Minderjährige verkauft oder ausgeschenkt. Insgesamt wurden 34 Verkaufsgeschäfte, 30 Restaurationsbetriebe und vier Lieferbetriebe überprüft, wie die Luzerner Polizei mitteilt. Am schlechtesten schnitten dabei die Restaurationsbetriebe ab. 57 Prozent der getesteten Betriebe schenkten Alkohol an Minderjährige aus. Rechtlich gesehen darf an Jugendliche unter 16 Jahren kein Alkohol verkauft werden. Personen im Alter von 16 bis 18 Jahren dürfen ausschliesslich Bier, Wein und Most (gegärte Produkte) erwerben.
Von den vier getesteten Lieferbetrieben verkauften zwei Alkohol an Minderjährige. In den Verkaufsgeschäften verstiessen 35 Prozent gegen das Jugendschutzgesetz. Von den Betrieben, die gegen das Gesetz verstossen haben, wurden 27 ein zweites Mal kontrolliert. Fünf Betriebe verletzten die Regeln erneut und wurden kostenpflichtig verwarnt. Bei einem weiteren Verstoss droht laut Mitteilung der Polizei ein zeitlich beschränktes Alkoholverkaufsverbot.
Auch elf Verkaufsstellen bei Grossveranstaltungen wurden einer Kontrolle unterzogen. Vier davon schenkten Alkohol an Minderjährige aus. Sie erhielten Verwarnungen. Verstossen sie erneut gegen das Gesetz, kann eine Bewilligungsverweigerung für künftige Festanlässe. ausgesprochen werden.
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