Die Tage werden kürzer, die Nächte werden länger. So fallen die Wege zur Arbeit oder in die Schule sowie viele Freizeitbeschäftigungen in die Dunkelheit. Fussgängerinnen und Fussgänger sowie Zweiradlenkende, darunter auch immer mehr mit E-Bikes, haben in der Nacht ein dreimal höheres Risiko zu verunfallen als am Tag. Bei Schnee, Regen, Nebel oder Gegenlicht erhöht sich das Unfallrisiko gar bis auf das Zehnfache. Nicht selten verletzen sich Unfallbeteiligte im Langsamverkehr gravierend. Eine gute Sichtbarkeit kann also Leben retten. Eine korrekte Beleuchtung dient nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern sie stellt auch sicher, dass man frühzeitig gesehen wird. Sich dessen bewusst zu sein, ist für alle Verkehrsteilnehmende von zentraler Bedeutung und gilt insbesondere auch für Kinder auf dem Schulweg. Besondere Vorsicht gilt auf unbeleuchteten Strassen und beim Überqueren von Strassen.
Reflektierende Kleidung und Materialien machen sowohl Fussgängerinnen und Fussgänger als auch Velofahrerinnen und Velofahrer aus rund 140 Meter Entfernung sichtbar. In dunkler Kleidung sind Personen von Fahrzeuglenkenden in der Dunkelheit erst aus 25 Meter Distanz erkennbar. Die Zeit für eine Reaktion ist somit zu knapp, um eine Kollision zu vermeiden, denn bei einer Geschwindigkeit von 50 km/h beträgt der Bremsweg mindestens 40 Meter! Viele Unfälle könnten vermieden werden, wenn Brems- und Ausweichmanöver rechtzeitig eingeleitet werden sowie reflektierende Kleidung getragen wird. Die Zentralschweizer Polizeikorps unterstützen den Tag des Lichts, der am 4. November stattfindet, mit diversen Aktionen und Kontrollschwerpunkten und setzen auch in den darauffolgenden Herbst- und Wintermonaten ein verstärktes Augenmerk auf die Sichtbarkeit im Strassenverkehr. Sie ruft die Verkehrsteilnehmenden des Langsamverkehrs dazu auf, die Polizei ebenfalls zu unterstützen und reflektierende Kleidung zu tragen.
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