2021 wurden der Luzerner Polizei insgesamt 92 Gewässerverschmutzungen gemeldet, genau gleich viele Fälle wie im Vorjahr. 32 Fälle sind auf die Landwirtschaft zurückzuführen, 31 davon auf Gülle. Für 30 Gewässerverschmutzungen sind Industrie und Gewerbe verantwortlich. 28 Verschmutzungen sind unter «Diverse» erfasst. Dies sind Gewässerverschmutzungen, die primär durch Private verursacht wurden. In zwei Fällen konnte die Ursache nicht ermittelt werden.
Insgesamt neun Vorfälle (Vorjahr 16) hatten ein Fischsterben zur Folge. Davon konnten vier Fälle auf Gülle, ein Fall Industrie- und Gewerbeabwasser sowie zwei «Diverse» zurückgeführt werden. In zwei Fällen ist die Ursache unbekannt. Die geringere Anzahl Fischsterben kann auf den Verdünnungseffekt zurückgeführt werden, da die Bäche wegen des vielen Niederschlags viel Wasser führten.
Die Zahl der von der Landwirtschaft verursachten Gewässerverschmutzungen durch Gülle (31) liegt über dem Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2020 (19). Ursache der meisten Gülleunfälle (21) war «menschliches Versagen» wie Gülleausbringung zum falschen Zeitpunkt, Fehlmanipulationen oder ungenügende Überwachung beim Umschlag.
In fünf Fällen waren technische Mängel die Ursache und in weiteren fünf Fällen ist die Ursache unbekannt. In den meisten Fällen haben die Verursacher die Unfälle umgehend gemeldet, somit konnten grössere Schäden wie Fischsterben verhindert werden.
Das vergangene Jahr stellte wegen der häufigen Niederschlägen und der oftmals vernässten Böden eine besondere Herausforderung beim Ausbringen von Gülle dar. Ist der Boden nass oder kommt es nach dem Gülleaustrag zu grösseren Niederschlägen, wird die Gülle abgeschwemmt oder gelangt via Entwässerung in die Gewässer. Dies dürfte mit ein Grund für die gegenüber den trockeneren Vorjahren höhere Anzahl Vorfälle sein.
In den letzten zwei Jahren wurde die Hälfte der Landwirtschaftsbetriebe zum Thema Gewässerschutz kontrolliert. In den kommenden zwei Jahren werden die restlichen Landwirtschaftsbetriebe überprüft. Diese Kontrollen führen zur Behebung von baulichen Mängeln, wie auch zu einer stärkeren Sensibilisierung in Sachen Gewässerschutz.
Die Zahl der gemeldeten Gewässerverschmutzungen durch Baustellenabwässer hat gegenüber dem Vorjahr abgenommen. Die Zahl der Fälle sank auf 14 (Vorjahr 18), wobei in einem Fall ein Fischsterben ausgelöst wurde.
Hauptursachen sind wie in den Vorjahren die Einleitung von Betonabwasser aufgrund von unzureichenden Baustelleneinrichtungen, menschliche Fehler und Erdsondenbohrungen.
Für die Baubewilligung und Kontrollen hinsichtlich Auflagen zu Umwelt- und Gewässerschutz auf den Baustellen sind die Gemeinden zuständig. Die Mehrheit der Gemeinden hat sich bereit erklärt, die Steuerung der entsprechenden Umweltkontrollen auf Baustellen an den Kanton Luzern zu delegieren.
Der Kanton arbeitet zusammen mit Gemeindevertretern an einem Umsetzungsprojekt, das die Risikobaustellen identifizieren und die Anzahl der Umweltkontrollen auf Baustellen allgemein erhöhen soll. Die Aufnahme des Pilotbetriebs soll in der zweiten Jahreshälfte 2022 erfolgen.
Die sechs Gewässerverunreinigungen aus dem Industrie- und Gewerbebereich (mit Ausnahme der Baustellen) sind Wartungsmängeln, menschlichen Ursachen und Planungsfehlern zugeordnet. Fischsterben wurde nicht ausgelöst.
Im Berichtsjahr sind nur zwei Fälle der Entwässerung/Kanalisation zuzurechnen, nachdem im trockenen Jahr 2020 in diesem Bereich noch 17 Fälle verzeichnet wurden. Diese positive Entwicklung ist zu begrüssen aber mit Vorsicht zu betrachten, denn das Jahr 2021 war von starken Niederschlägen geprägt. Die aussergewöhnlichen hohen Abflussmengen in den Gewässern und in den Kanalisationen haben potenzielle Gewässerverschmutzungen durch Verdünnung verhindert.
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