Tempo-30-Zonen sind auf den ersten Blick ein Buch mit sieben Siegeln. Fussgängerstreifen etwa sind grundsätzlich nicht erlaubt. Und doch gibt es sie da und dort, namentlich bei Schulhäusern. Aber eben auch nicht bei all diesen Bildungsstätten. Für den Laien mag es auf den ersten Blick schleierhaft sein, warum das Schulhaus Neufeld in Sursee einen solchen Fussgängerstreifen hat, das Schulhaus Sonneweid 1 in Neuenkirch aber nicht. Die Verkehrsfachleute könnten hier sicherlich ausführliche Erklärungen liefern.
Fussgängerinnen und Fussgänger bleiben in Tempo-30-Zonen etwas ratlos zurück. Hier dürfen sie in der Regel überall über die Strasse gehen. Im Gegensatz zu den Begegnungszonen mit Tempo 20 haben sie aber keinen Vortritt vor den übrigen Verkehrsteilnehmenden. Und es gibt vielerorts Markierungen unterschiedlicher Art, mit denen man sie zu den Bereichen lenken will, wo sie die Fahrbahn am ehesten überqueren sollen. So etwa die blauen Flächen auf der Centralstrasse beim Stadthof in Sursee.
Besonders speziell wirds aber beim Surseepark. Unmittelbar vor dem Kreisel passieren da die meisten Leute in einer Selbstverständlichkeit die Strasse, als ob es die Fussgängerstreifen immer noch gäbe, die man 2015 mit der Einführung von Tempo 30 entfernt hatte. Autofahrer wie Fussgängerinnen scheinen verunsichert zu sein. Es empfiehlt sich, in solchen Fällen jeweils kurz am Strassenrand innezuhalten und Blickkontakt mit den Autofahrenden zu suchen. Oder fragen Sie die Verkehrsfachkraft, in der Hoffnung auf eine einfach verständliche Antwort.
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