Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Strafuntersuchung gegen den 56-jährigen Springreiter Paul Estermann abgeschlossen. Sie geht davon aus, dass der Beschuldigte im April 2016 in Hildisrieden eine Stute mehrmals mit einer Dressurpeitsche wissentlich und willentlich mehrfach heftig und übermässig gegen die Flanken und den Unterbauch schlug, wie in einer Mitteilung festgehalten ist. Damit wollte er ein besseres Trainingsergebnis erzielen. Aufgrund der Peitschenhiebe wurde das Pferd verletzt. Zudem soll der Beschuldigte in analoger Weise auch ein zweites Pferd derart geschlagen und verletzt haben.
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung mit einem Strafbefehl abgeschlossen und den Beschuldigten wegen mehrfacher Widerhandlung gegen das Tierschutzgesetz (Tierquälerei) mit einer bedingten Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 160 Franken und einer Busse von 3'600 Franken bestraft. Zudem muss der Springreiter die Verfahrenskosten von rund 1'500 Franken sowie seine Anwaltskosten bezahlen.
Der Beschuldigte hat gegen den Strafbefehl Einsprache erhoben. Somit wird das Bezirksgericht Willisau den Fall beurteilen.
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