Mit dem Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen 2022–2025 zeigt der Luzerner Regierungsrat auf, in welchen Handlungsfeldern in den nächsten Jahren Massnahmen zu ergreifen sind, wie er in einer Medienmitteilung am Freitagmorgen schreibt. Im Fokus stehen vier Handlungsfelder: «Förderung der wirtschaftlichen Autonomie», «Sensibilisierung und Information», «Signalwirkung der kantonalen Verwaltung» und «Prävention und Verringerung geschlechtsspezifischer Gewalt». Die GASK hat den Planungsbericht als wichtigen Schritt in der Gleichstellungspolitik des Kantons gewürdigt. Sie unterstützt, dass der Kanton Luzern in seinen Rollen als Dienstleister für die Luzerner Bevölkerung, als Arbeitgeber und als Auftraggeber für Unternehmen und Organisationen die Gleichstellung fördert.
Dennoch beantragt die GASK beim Parlament, dem Regierungsrat zusätzliche Aufträge zu erteilen. Insbesondere sind der Kommission eine bessere Überprüfbarkeit der ergriffenen Massnahmen ein Anliegen. Dafür soll die Regierung für den Zeitraum 2026 bis 2029 einen neuen Planungsbericht erarbeiten, der messbare Ziele und Massnahmen ausweist. Für einen besseren Überblick über die Entwicklung in Gleichstellungsfragen sollen ausserdem die Erhebung von LGBTI-feindlichen Aggressionen geprüft und die schweizweite Datenbasis zu allen in der Istanbul-Konvention erfassten Gewaltformen weiterentwickelt werden. Eine Minderheit der Kommission erachtet den Planungsbericht als zu wenig fortschrittlich. Beispielswiese seien zu viele konkrete Massnahmen nicht mehr in die Botschaft eingeflossen, obwohl diese im Rahmen der Vernehmlassung vorgestellt worden waren. Die Beratung der Botschaft B 133 – Planungsbericht zur Förderung der Gleichstellung aller Geschlechter und Lebensformen 2022–2025; Entwurf Kantonsratsbeschluss über die Kenntnisnahme ist für die Januarsession 2023 geplant.
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