Die Energiestrategie 2050 des Bundes sieht einen schrittweisen Umbau des Energiesystems vor. Langfristig sollen nebst der Wasserkraft auch weitere erneuerbare Energiequellen wie beispielsweise die Solar- und Windenergie die Versorgung sicherstellen. Auf einen zügigen Ausbau der erneuerbaren Energien setzt auch die Klima- und Energiepolitik des Kantons Luzern. Vor allem im Winter hat Windenergie Potenzial und kann die Lücken in der Stromproduktion schliessen. «Wir sehen heute deutlich, dass Klima- und Energiepolitik auch Sicherheitspolitik bedeutet», erklärt Regierungsrat Fabian Peter, Vorsteher des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements.
Um den Ausbau der Windenergie voranzutreiben, hat der Kanton Luzern die Teilrevision des Richtplans zum Thema Windenergie vorgezogen, in welcher die planungsrechtlichen Grundlagen für die Erstellung von Windenergieanlagen geschaffen werden. Der entsprechende Richtplanentwurf liegt nun vor und wird vom 29. November 2022 bis am 27. Januar 2023 öffentlich aufgelegt. Gestützt auf die Eingaben während der öffentlichen Auflage wird der Richtplan überprüft und soweit als zweckmässig angepasst. Anschliessend wird der Regierungsrat den teilrevidierten Richtplan verabschieden und dem Kantonsrat zur Genehmigung vorlegen. Der teilrevidierte Richtplan bedarf abschliessend der Genehmigung durch den Bundesrat.
Mit der vorgezogenen Teilrevision will der Kanton die notwendigen Rahmenbedingungen und planungsrechtlichen Grundlagen für den Ausbau der Windenergie schaffen. Denn die Festlegung von geeigneten Gebieten und allenfalls auch Standorten für die Nutzung der Windenergie ist Sache der Kantone. Das eidgenössische Energiegesetz, das seit dem 1. Januar 2018 in Kraft ist, verpflichtet die Kantone, solche Gebiete und gegebenenfalls auch Standorte in ihren Richtplänen festzusetzen. Gemäss aktuellem Konzept Windenergie Kanton Luzern sollen im Kanton Luzern bis 2050 250 GWh/Jahr mit Windenergie produziert werden. Dies entspricht je nach Grösse 30 bis 60 Windenergieanlagen und ungefähr einem Viertel des Stromverbrauchs aller Haushalte im Kanton Luzern. Geeignete Gebiete und mögliche Standorte für Windenergieanlagen sind im überarbeiteten Windenergiekonzept enthalten und bilden die Grundlage für die Richtplanteilrevision. Um die potenziellen Standorte zu ermitteln, hat der Kanton sein Windenergiekonzept aus dem Jahr 2011 überarbeitet. Eine verbesserte Datenlage sowie technische Entwicklungen bei der Herstellung und dem Betrieb von Windenergieanlagen haben es ermöglicht, neue Gebiete und mögliche Standorte zu evaluieren, die zehn Jahre zuvor noch nicht in Betracht gezogen wurden. Im überarbeiteten Windenergiekonzept 2020 sind deshalb 22 teilweise neue Eignungsgebiete und mögliche Standorte aufgeführt, die nun im Richtplan festgelegt werden sollen. Aufgeführt ist im Einzugsgebiet dieser Zeitung das Gebiet Leidenberg/Tannenfels/Blumeberg im Gebiet der Gemeinden Buttisholz, Grosswangen, Nottwil und Oberkirch.
Für die konkrete Umsetzung eines Windenergieprojekts oder -parks braucht es später zusätzlich zur Festlegung der geeigneten Gebiete und möglichen Standorte im Richtplan auch eine Anpassung der Nutzungsplanung. Das heisst, es muss für die Erstellung eines Windenergieprojekts oder -parks zuerst eine Zone geschaffen werden, über welche – mit den entsprechenden Mitwirkungsmöglichkeiten – die Stimmberechtigten abstimmen. Dabei ist auch die technische, wirtschaftliche und ökologische Machbarkeit (Umweltverträglichkeitsprüfung) von Windenergieanlagen vertieft zu prüfen. Im Anschluss hat die Gemeinde über ein entsprechendes Baugesuch zu entscheiden.
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