Im Winter 2018 wurde in Sempach der Seeweg am Sempachersee bei einem Unwetter teilweise weggespült. Nachdem der Uferweg notdürftig repariert worden war, erteilte der Verantwortliche vom Bauamt Sempach den Auftrag, den Seeweg mit Blocksteinen zu sanieren.
Dabei hat er es unterlassen, eine Bewilligung bei der für die Fischerei zuständigen Behörde einzuholen und das Bauvorhaben bei den Diensstellen Verkehr und Infrastruktur (vif) sowie Landwirtschaft und Wald (lawa) zu melden. Damit hat er fahrlässig gegen das Bundesgesetz über die Fischerei, gegen das Wasserbaugesetz und gegen die Verordnung zum Schutz des Sempachersees und seiner Ufer verstossen, heisst es in der Mitteilung.
Die Staatsanwaltschaft Sursee hat die Untersuchung abgeschlossen und den Verantwortlichen mit einer Busse von 1000 Franken bestraft. Zudem muss er die Untersuchungskosten bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.
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