Die Postulantinnen und Postulanten machten in ihrem Vorstoss darauf aufmerksam, dass es an schönen Sommertagen sehr eng und teilweise gefährlich auf dem Vierwaldstättersee werde.
Sie fordern deshalb die Ausweitung der inneren Uferzonen im Luzerner Seebecken. Damit könne dank der Geschwindigkeitsbeschränkung auf 10 km/h die Attraktivität des Erholungsraumes Luzerner Seebecken auf dem See, im See und um den See für alle Benutzergruppen gestärkt werden.
Sie stören sich auch am Lärmpegel von Motorbooten, die im Seebecken kurz ausserhalb der heutigen inneren Uferzone ihr Boot sehr schnell auf die Motorenhöchstleistung beschleunigen. Und an den daraus entstehenden hohen Wellen. Für die Postulanten wäre auch eine zeitlich beschränkte Erweiterung der inneren Uferzone auf bestimmte Monate oder allenfalls Wochentage möglich.
Doch dies will die Regierung nicht, wie sie in ihrer am Dienstag veröffentlichten Antwort schreibt. Sie beantragt, den Vorstoss abzulehnen. Sie erachtet eine gebietsmässige Verdoppelung der erweiterten Uferzone weder aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung noch aus anderen Gründen des öffentlichen Interesses als ausgewiesen und damit auch nicht als im Sinne der Anforderungen des Bundesrechts ausreichend gerechtfertigt.
Auch dem im Postulat erwähnten Lärmschutz sowie dem Schutz vor Wellenschlag werde bereits mit den bundesrechtlichen Vorschriften über die Uferzonen sowie technischen Vorschriften ausreichend Rechnung getragen. «Die Schweiz hat europaweit mit Abstand die strengsten Schallschutznormen für Schiffsmotoren», schreibt die Regierung.
Zudem erzeuge ein langsames, schweres Schiff, insbesondere ein Kursschiff, in den meisten Fällen stärkere Wellen als ein kleines Boot in Gleitfahrt. Der grösste Faktor für den Wellenschlag sei zudem nicht der Motorbootverkehr, sondern Wind und Wetter, hält die Regierung fest.
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