Seit dem Beginn des Schuljahres 2020/21 gelten an den Schulen des Kantons Luzern die Corona-Schutzkonzepte für die Schülerinnen und Schüler sowie für die Lehrpersonen. Das Bildungs- und Kulturdepartement BKD überprüft regelmässig die aktuelle Lage und die entsprechenden Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie sowie zum Schutz vor Ansteckungen.
Wie die Staatskanzlei mitteilte, hat das BKD in Absprache mit dem Kantonsarzt nun beschlossen, die bisherigen Massnahmen an den Schulen weiterzuführen. Die aktuellen Fallzahlen und die Vorgaben des BAG erlauben keine Lockerungen. Ziel ist nach wie vor, soviel regulären Präsenzunterricht wie möglich zu halten und gefährdete Personengruppen zu schützen.
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An Volksschulen: Ganzklassenunterricht, Maskenpflicht in der Sekundarschule nur im Ausnahmefall, Quarantäne nach Rückkehr aus Risikoländern
An Gymnasien, Berufsfachschulen: Abstand 1,5 Meter muss eingehalten werden, ansonsten Maskenpflicht. Untergymnasium: analog Sekundarschulen, aber Maskenpflicht in den Gängen und Begegnungsräumen, Quarantäne nach Rückkehr aus Risikoländern
An Hochschulen: Hier gelten seit Semesterbeginn Mitte September ähnliche Schutzkonzepte, angepasst an die jeweilige Situation vor Ort.
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