Auf der Kantonsstrasse zwischen dem Kreisel Lippenrüti und dem Ortseingang Neuenkirch befinden sich zwei Bushaltestellen, die auch von Bewohnenden des Alters- und Pflegezentrums Lippenrüti und des Lippenrütiparks benutzt werden. Auf diesem Ausserortsabschnitt (Tempo 80) überqueren Fussgänger die Fahrbahn dort, wo sich eine Mittelinsel befindet.
Die Gemeinde Neuenkirch kämpft seit Langem für einen Fussgängerstreifen, der ihrer Ansicht nach klarere Verhältnisse und weniger Verunsicherung für die älteren Menschen nach sich ziehen würde. Eine entsprechende Petition, die vom Gemeinderat, den Ortsparteien und der Baugenossenschaft Lippenrütipark lanciert worden war, hat der Kantonsrat an seiner Session vom 16. März einstimmig zur Kenntnis genommen. Auch die Kommission Verkehr und Bau (VBK) hatte sich schon dafür ausgesprochen. Demnach soll bei der Erstellung einer Radverkehrsanlage im Abschnitt Lippenrüti das Tempo auf 60 reduziert und dadurch die Signalisation eines Fussgängerstreifens möglich gemacht werden. Obwohl bundesrechtliche Vorgaben massgeblich seien und auch Normen der Verkehrssicherheitsfachleute der Schweiz von Fussgängerstreifen abrieten, wenn sie zu wenig stark begangen würden, sei in diesem Einzelfall eine Ausnahme zu prüfen.
Der Neuenkircher Gemeinderat und Kantonsrat Jim Wolanin setzt sich an vorderster Front für einen Fussgängerstreifen bei der Lippenrüti ein. Für ihn ist klar, dass nach dem Ja des Parlaments zur Petition der politische Druck auf die Regierung weiter gestiegen ist. «Wenn ein Parlament ein Anliegen einstimmig unterstützt, gehe ich davon aus, dass dies die Regierung zum Handeln auffordert.»
Woran Jim Wolanin konkret denkt: Im Rahmen des kantonalen Strassenbauprojekts einer Radverkehrsanlage vom Dorf bis zum Kreisel Lippenrüti könnte die Regierung sich nun ebenfalls für ein reduziertes Tempo und die Signalisation und Markierung eines Fussgängerstreifens einsetzen. Die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur stellt das Bauprojekt gegenwärtig fertig. Es sieht vor, dass in Richtung Luzern ein kombinierter Rad- und Gehweg vom Kreisel bis zum Dorfeingang entstehen soll, der durch einen Grünstreifen von der Kantonsstrasse getrennt wird. In der Gegenrichtung bleibt der heutige Velostreifen bestehen, der vor dem Kreisel ebenfalls in einen Rad- und Gehweg münden soll. Im Weiteren wird die Strasse vom Dorfausgang bis zur Querungshilfe unterhalb der Lippenrüti saniert.
Gemäss Judith Setz, Kommunikationsbeauftragte des Bau-, Umwelt- und Wirtschaftsdepartements, ist die Auflage des Projekts für Ende dieses Jahres geplant. Sie bekräftigt noch einmal die geltende rechtliche Situation auf dem Strassenabschnitt zwischen dem Dorfausgang Neuenkirch und dem Kreisel Lippenrüti. Nach Strassenverkehrsrecht könne die allgemeine Höchstgeschwindigkeit nur zur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsablaufs aufgrund eines Gutachtens herabgesetzt werden. «Keine der aufgeführten Bedingungen ist im Bereich der Bushaltestelle Lippenrüti und der Fussgängerquerung erfüllt.»
Insbesondere fehle es an genügend Fussgängerfrequenzen. 2014 und 2020 seien Messungen durchgeführt worden, die maximal 25 bis 30 querende Personen während fünf Stunden mit dem höchsten Verkehrsaufkommen registriert hätten, auch an schönen Wochenenden. Judith Setz: «Diese Frequenzen sind weit von den geforderten 75 Querungen in fünf Stunden entfernt. Beim besagten Bereich handelt es sich weder um einen Unfallschwerpunkt, noch wurde in den letzten fünf Jahren ein Unfall mit Fussgängern polizeilich registriert.»
Aus diesen Gründen rieten die Beratungsstelle für Unfallverhütung, Verkehrsfachleute und die Fachnormen aus Sicherheitsüberlegungen dringend von einem Fussgängerstreifen ab. Denn dieser sorge nicht per se für mehr Sicherheit, sondern regle nur das Vortrittsrecht. «Als schwächstes Glied im Strassenverkehr ist für einen Fussgänger aber die volle Aufmerksamkeit, beispielsweise der Blickkontakt mit dem Autofahrer, wichtiger als das vermeintliche Vortrittsrecht.»
Judith Setz erwähnt aber, dass sich die Dienststelle Verkehr und Infrastruktur aktuell im Austausch mit den Petitionären, der Gemeinde Neuenkirch und der Beratungsstelle für Unfallverhütung befindet und dass die Angelegenheit in diesem Kreis nochmals besprochen werde, sobald es die pandemische Lage erlaube. Diesem Austausch sieht auch Jim Wolanin gespannt entgegen. Sollte letztlich bei der Auflage des Strassensanierungsprojekts mit Radverkehrsanlage Tempo 80 ohne Fussgängerstreifen bestehen bleiben, werde die Gemeinde Einsprache erheben müssen, fügt er an. Die Richtlinien des Schweizerischen Verbandes der Strassen- und Verkehrsfachleute sähen explizit Ausnahmen bei Schulen, Behinderteneinrichtungen und Pflegeheimen vor. «Zudem kann man sich auch ohne Studie die Frage stellen: Was ist sicherer für die Betagten, eine Querung ohne Fussgängerstreifen mit Tempo 80 oder eine Querung mit Fussgängerstreifen bei Tempo 60? Die Antwort liegt auf der Hand.»
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