Der Luzerner Regierungsrat empfiehlt in einer Medienmitteilung das Covid-19-Gesetz zur Annahme. Das Gesetz sei die Grundlage, auf welcher der Kanton Luzern die Pandemieschäden eindämme. Zu dieser Grundlage gehörten auch die ergänzenden Bestimmungen vom 19. März 2021. Sie betreffen die staatliche Unterstützung in den Bereichen Arbeitslosenversicherung, familienergänzende Kinderbetreuung, Kulturschaffende, Veranstaltungen sowie Firmen mit einem Jahresumsatz von mehr als fünf Millionen Franken (Härtefallregelung; vollständige Finanzierung durch den Bund). Ausserdem sichern sie die Mitwirkung der Kantone bei Massnahmen des Bundes.
Der Regierungsrat hält zuhanden der Luzerner Stimmberechtigten fest, dass das Covid-19-Gesetz in zweierlei Hinsicht die Pandemieschäden wirksam begrenzt. Erstens ist es die Grundlage für das bestehende Test- und Contact-Tracing-System sowie das Covid-Zertifikat. Der Regierungsrat ist sich der Unannehmlichkeiten bewusst, die sich aus der Anwendung dieser Instrumente ergeben. Er hält aber fest: Mit diesen drei Instrumenten sind in der Schweiz trotz andauernder Pandemie gesellschaftliche Freiheiten möglich, die so nur wenige andere Länder kennen. Der zuständige Luzerner Gesundheitsdirektor, Guido Graf, sagt dazu: «Es ist eine Tatsache, dass wir mit der aktuell tiefen Impfquote in der Schweiz die Pandemie nicht wie gewünscht eindämmen können. Das Covid-Zertifikat ist das Ticket, das uns allen trotzdem den freien Zugang zu gesellschaftlichen und wirtschaftlichen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten ermöglicht. Wenn wir dieses Ticket in akuten Pandemielagen wegwerfen, geben wir die Kontrolle über die Pandemie bewusst aus der Hand.» Der Regierungsrat hält fest, ohne das Covid-Zertifikat stünden keine wirksamen Mittel mehr zur Verfügung, um steigende Infektions- und Hospitalisierungszahlen und in der Folge neue Einschränkungen zu verhindern. Er setzt sich aber dafür ein, dass das Covid-Zertifikat nur dann eingesetzt wird, wenn eine Überlastung der Gesundheitsversorgung droht.
Gleichzeitig sieht das Covid-19-Gesetz konkrete Geldleistungen von Bund und Kanton vor. Das hat sich bewährt: Den privaten Unternehmen und Organisationen im Kanton Luzern sind bis heute insgesamt über eine Milliarde Franken Unterstützungsgelder direkt von Bund und Kanton zugeflossen. So konnten zahlreiche Branchen, Unternehmen und Stellen in der Krise entlastet oder gerettet werden. Der Regierungsrat hält es für fahrlässig, die Grundlage für solche Zahlungen zu streichen, solange der Fortgang der Pandemiekrise ungewiss ist. Er befürchtet nennenswerte volkswirtschaftliche Schäden.
Die Abstimmung Ende November bezieht sich nur auf die Änderungen des Covid-19-Gesetzes vom 19. März 2021. Die restlichen Bestimmungen des Gesetzes bleiben unabhängig vom Ausgang der Abstimmung in Kraft. Werden die Änderungen von der Stimmbevölkerung abgelehnt, treten diese ein Jahr später ausser Kraft, also am 19. März 2022. Dies beträfe zum Beispiel die zusätzlichen Taggelder für arbeitslose Personen, die Ausweitung der Kurzarbeitsentschädigung oder die Entschädigung von Veranstaltern. Es könnten keine Covid-Zertifikate mehr ausgestellt werden, auch nicht für Auslandreisen und -aufenthalte. Zudem wären die Programme zur Förderung wichtiger medizinischer Güter nicht mehr möglich.
Das Covid-19-Gesetz überträgt den Kantonen eine zentrale Rolle beim Vollzug der Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie. Der Kanton Luzern ist somit von den Auswirkungen der Abstimmung sehr stark betroffen. Die vorliegende Stellungnahme des Regierungsrates erfolgt ergänzend zur Konferenz der Kantonsregierungen, die sich ebenfalls für das Covid-19-Gesetz ausspricht.
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