Mit dem Ausbruch des Ukraine-Kriegs im Februar 2022 und der damit verbundenen humanitären Katastrophe hat der Bundesrat am 11. März 2022 für Flüchtende aus der Ukraine den Schutzstatus S in Kraft gesetzt. Damit erhielten die Geflüchteten rasch ein Aufenthaltsrecht, ohne ein ordentliches Asylverfahren durchlaufen zu müssen. Gemäss dem Verteilschlüssel zwischen Bund und Kantonen nimmt der Kanton Luzern 4,8 Prozent aller neu in der Schweiz ankommenden Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich auf, wie aus der Medienmitteilung des Kantons Luzern hervorgeht.
Für den Kanton Luzern entwickelte sich die Flüchtlingssituation zu einer Notlage im Sinne des eidgenössischen Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetzes sowie des kantonalen Bevölkerungsschutzgesetzes. Für die Bewältigung von Notlagen, zu denen auch Flüchtlingsströme zählen, ist der Regierungsrat zuständig. Der Regierungsrat hat am 18. März 2022 die Notlage für die Unterbringung und Betreuung von Schutzsuchenden aus der Ukraine ausgerufen und den kantonalen Führungsstab (KFS) mit der Bewältigung der Notlage beauftragt. Aufgrund der starken Zunahme der ordentlichen Asylmigration in der zweiten Hälfte des Jahres 2022 und der Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) für das Jahr 2023, hat der Regierungsrat am 8. November 2022 die Ausweitung der Notlage auf den gesamten Asyl- und Flüchtlingsbereich erklärt. Im Weiteren legte der Regierungsrat am 14. Juni 2022 den Verteilschlüssel fest, nach welchem die dem Kanton zugewiesenen Personen aus dem Asylbereich, welche in den bestehenden kantonalen Unterkünften nicht mehr untergebracht werden können, den Gemeinden per 1. September 2022 zuzuweisen sind.
Die aktuelle Lage im Asyl- und Flüchtlingswesen im Kanton Luzern sei momentan auf hohem Niveau stabil, so die Mitteilung der Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements, Michaela Tschuor. Die Prognosen des SEM für das laufende Jahr sehen 30'000 Personen aus dem ordentlichen Verfahren und 24'000 Personen aus der Ukraine vor. Die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF), welche die Gemeindezuweisung im Auftrag des Regierungsrates vornimmt, geht von bis zu 1'440 Personen aus dem ordentlichen Asylverfahren aus, die dem Kanton Luzern im 2023 neu zugewiesen werden. Bei den Schutzsuchenden aus der Ukraine geht die DAF davon aus, dass im 2023 bis zu 840 neuankommende Personen aufgenommen werden müssen.
Gestützt auf die aktuelle Situation und die Prognosen des SEM könne davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen Plätze im Kanton Luzern für das Jahr 2023 ausreichen werden. Deshalb habe der Regierungsrat entschieden, die Zuweisung an die Gemeinden per 30. September 2023 zu beenden. Zudem hebt er die Notlage bei der Unterbringung und Betreuung von Personen aus dem ganzen Asyl- und Flüchtlingsbereich auf. «Es ist erfreulich, dass der Kanton – wie in Aussicht gestellt – die Gemeindezuweisung nun tatsächlich per Ende September 2023 beenden kann», so Regierungsrätin Michaela Tschuor, Vorsteherin des Gesundheits- und Sozialdepartements. «Ich danke den Luzerner Gemeinden ganz herzlich für ihre bisherige Unterstützung bei der Bewältigung dieser herausfordernden Situation.»
Sie können Ihre Traueranzeige in Ruhe von zu Hause aus gestalten und aufgegeben. Es stehen Ihnen Muster, Hintergründe und Bilder zur Verfügung.
Anzeige online aufgeben