Der neue Verkehrsrichtplan ersetzt denjenigen aus dem Jahr 2007 und dient insbesondere den folgenden Zielen: Abstimmen von Siedlungsentwicklung und Verkehr, nachhaltige Erschliessung der Quartiere mit allen Verkehrsträgern, Steigerung der Verkehrsanteile des öV sowie des Velo- und Fussverkehrs sowie Behebung von Schwachstellen und Lücken in den Verkehrsnetzen Der Verkehrsrichtplan legt alle für die Groberschliessung des Baugebiets notwendigen Verkehrsanlagen (Strassen, Fusswege, Trottoirs, Haltestellen, Parkierung) fest. Neben der vollständigen Erschliessung liegt der Fokus der Massnahmen auf der Qualität der Verkehrsanlagen, also insbesondere auf einer siedlungsverträglichen Gestaltung des Strassenraums.
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