Für kleinere und mittlere Spitex-Organisationen wird es immer schwieriger, den stetig steigenden ambulanten Anforderungen gerecht zu werden. Zudem ist es angesichts des Fachkräftemangels wichtig, dass eine Spitex weiterhin über attraktive Arbeitsplätze verfügt. Durch das Projekt «Spireg» soll eine neue Struktur geschaffen werden, damit das Spitex-Angebot in der Region gewährleistet werden kann. Im Rahmen eines Vorprojekts wurden im letzten Jahr verschiedene Zusammenarbeitsformen im Detail geprüft und bei zwei Echoraumveranstaltungen in einem breiten Kreis diskutiert.
Nun haben sich acht von ursprünglich zehn Spitex-Organisationen entschieden, in einem Umsetzungsprojekt die Ergebnisse des Vorprojekts aufzugreifen und das Projekt «Spireg» weiter auszuarbeiten. Zu den erwähnten Spitex-Organisationen gehören Buttisholz-Nottwil, Grosswangen, Neuenkirch, Rothenburg, Ruswil, Sempach und Umgebung, Sursee und Umgebung sowie Triengen (Einzugsgebiet von 17 Gemeinden). Die Spitex Geuensee ist aus dem Projekt ausgetreten, da diese Anfang 2024 an die Spitex Sursee und Umgebung angegliedert wurde (diese Zeitung berichtete). Ausserdem hat sich die Spitex Michelsamt-Büron-Schlierbach aus dem Projekt «Spireg» zurückgezogen.
Als Nächstes wird der Projektplan geschärft, der Projektauftrag unterzeichnet und zwei Workshops vorbereitet. Ein Workshop wird Ende 2024 mit den Gemeinden und den Spitex-Organisationen zur Festlegung der künftigen Rechtsform erfolgen. Weiter wird Anfang 2025 ein Workshop in zweifacher Ausführung mit den Mitarbeitenden durchgeführt, um sie aus erster Hand zu informieren, Fragen zu klären und ihre Bedürfnisse aktiv abzuholen. Die Projektbeteiligten seien hoch motiviert, die Spitex in der Region gemeinsam nachhaltig zu stärken und wesentlich voranzubringen.
Die Ergebnisse des Vorprojekts zeigten, dass eine gemeinsame, neue Struktur anzustreben ist. Daraus ergeben sich folgende Vorteile:
- Langfristige Sicherstellung des Spitex-Angebots in der Region und Gewährleistung der Versorgungspflicht
- Stärkung der Spitex in qualitativ wie auch in quantitativer Hinsicht (Erreichbarkeit, Dienstleistungsangebot, usw.)
- Steigerung der Arbeitgeberattraktivität (grössere Fachschaften, Spezialisierungen, Stellvertretungen, Bildung und Mitarbeiterentwicklung)
- Gewährleistung der einheitlichen Leistungserbringung im gesamten Betrachtungsgebiet unter Berücksichtigung der lokalen Bedürfnisse
- Ergänzende, gemeindespezifische Leistungen können mittels separater Zusatzfinanzierungen erhalten bleiben
- Erhalt der lokalen Stützpunkte (für mindestens drei Jahre nach der Umsetzung)
- Stärkung der integrierten Versorgung durch Zusammenarbeit mit den regionalen Leistungserbringern (Ärzteschaft, Pflegeheime, Kliniken, usw.)
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