Anspruch auf Prämienverbilligung haben Personen, deren Krankenversicherungsprämien einen bestimmten Prozentsatz ihres massgebenden Einkommens übersteigen. Der Anspruch muss jährlich angemeldet werden. Bisherige Bezügerinnen und Bezüger haben im August ein Anmeldeformular oder ein Erinnerungsmail
von WAS Ausgleichskasse Luzern zugestellt erhalten. Die Bevölkerung wird mit verschiedenen Massnahmen auf die Prämienverbilligung aufmerksam gemacht. So unter anderem mit Zeitungsinseraten und Plakaten, die in Arztpraxen und Gemeinden aufgehängt werden.
Anmelden kann man sich online unter ipv.was luzern.ch, bei WAS Ausgleichskasse Luzern oder der AHV-Zweigstelle der Wohnsitzgemeinde. Die Anmeldefrist läuft bis am 31. Oktober 2024. Bei verspäteter Anmeldung besteht ein anteilsmässiger Anspruch.
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