Die vom Wahlgremium der Korporation Sempach auf den 11. Januar 2021 angekündigte Versammlung zur Nomination von Helen Sieber-Bühlmann für die Ersatzwahl eines Mitglieds des Korporationsrats und des Schreiberamtes findet nicht statt. Die aufgrund von Covid-19 vorgegebene Beschränkung auf 50 Personen für öffentliche Veranstaltungen wurde vom BAG nicht aufgehoben. Das Wahlgremium ist keine Behörde und die Nominationsversammlung entspricht damit nicht einer Gemeindeversammlung – es könnten also nicht mehr als 50 Personen an der Versammlung teilnehmen. Eine Versammlung durchzuführen, bei welcher nicht alle Stimmberechtigten die Möglichkeit zur Teilnahme haben, erachtet das Wahlgremium als nicht sinnvoll bzw. undemokratisch. Das Wahlgremium wird daher den Wahlvorschlag für Helen Sieber-Bühlmann selber fristgerecht und mit den nötigen Unterschriften versehen bei der Korporationsverwaltung einreichen.
Bis zum 25. Januar 2021 um 12 Uhr, können von anderen Gruppierungen oder von Einzelpersonen aus der Korporation Sempach Wahlvorschläge weiterer geeigneter Kandidatinnen oder Kandidaten, mit den nötigen Unterschriften versehen, eingereicht werden.
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