Am Mittwoch, 1. Februar, stellte eine Patrouille der Luzerner Polizei im Rahmen einer Routinekontrolle auf der Autobahn A2 bei Neuenkirch in Fahrtrichtung Süden bei einem bulgarischen Chauffeur eines Sattelmotorfahrzeugs Alkoholsymptome fest. Der beweissichere Atemlufttest ergab einen Wert von 0,28 mg/l. Für Berufschauffeure gilt eine Grenze von 0,05 mg/l. Die zuständige Staatsanwaltschaft legte für den Chauffeur eine Bussendeposition fest, die vor Ort bezahlt werden musste. Die Weiterfahrt wurde durch die Luzerner Polizei verhindert.
Sie können Ihre Traueranzeige in Ruhe von zu Hause aus gestalten und aufgegeben. Es stehen Ihnen Muster, Hintergründe und Bilder zur Verfügung.
Anzeige online aufgeben