Ein Besucher von den britischen Inseln hat eine in einer Luzerner Landgemeinde wohnhafte Verwandte mit dem neuen Coronavirus angesteckt. Bei der weiterführenden Analyse stellte sich heraus, dass es sich in beiden Fällen um die britische Mutation des Coronavirus (B.1.1.7) handelte, wie die Staatskanzlei Luzern mitteilt. Eine weitere in Deutschland lebende Person aus dem Verwandtschaftskreis, die sich im selben Haushalt aufhielt, erkrankte ebenfalls. Auch bei ihr wurde die britische Virusmutation nachgewiesen. Beide im Ausland lebenden Personen kehrten nach Ablauf der Isolation wieder in ihre Herkunftsstaaten zurück.
Auch bei einer weiteren Person, die ebenfalls in einer Luzerner Landgemeinde wohnt, wurde die britische Virusmutation B.1.1.7 nachgewiesen. Diese Person hielt sich vorgängig in St. Moritz auf, wo sie sich mit hoher Wahrscheinlichkeit mit dem Coronavirus angesteckt hatte. Der Ehepartner wurde ebenfalls positiv auf SARS-CoV-2 getestet. Bei dieser Person wurde eine Mutation (N501Y) festgestellt, welche eine hohe Korrelation zur britischen Virusvariante B.1.1.7 aufweist, was praktisch beweisend ist für das Vorliegen derselben. Total wurden bislang im Kanton Luzern – Stand heute Vormittag – zehn Fälle der Mutation N501Y nachgewiesen. «In allen nachgewiesenen Fällen eines mutierten Virus wurden umgehend die notwendigen Massnahmen getroffen, um eine weitere Ausbreitung zu verhindern», wird der Luzerner Kantonsarzt Dr. med. Roger Harstall in der Medienmitteilung zitiert. In den bisher nachgewiesenen Fällen ergab sich der Verdacht auf eine mögliche Virusmutation entweder über die Befragung im Rahmen des Contact Tracings oder aufgrund von Kontakten zu Indexpersonen mit einer bestätigten Virusmutation.
Seit heute können auf Initiative des Vorstehers des Gesundheits- und Sozialdepartments, Regierungsrat Guido Graf, Luzerner Alters- und Pflegeheime auf freiwilliger Basis Schnelltests beim Personal, den Bewohnerinnen und Bewohnern sowie den Besucherinnen und Besuchern einsetzen. Mit den Schnelltests werden zwei Ziele verfolgt. Zum einen sollen asymptomatische, mit dem neuen Coronavirus infizierte Personen, welche sich in den Langzeitpflegeinstitutionen und Gemeinschaftseinrichtungen mit erhöhtem Risiko bewegen, frühzeitig erkannt und isoliert werden. Zum anderen liefern die Schnelltests eine epidemiologische Momentaufnahme, die dazu dient, infizierte Personen rasch zu erkennen und einen Ausbruch (Ansteckung von mehreren Bewohnenden und Mitarbeitenden) zu verhindern. Edith Lang, Leiterin der Dienststelle Soziales und Gesellschaft: «Diese Schnelltests in den Alters- und Pflegeheimen sind ein weiteres hilfreiches Instrument, um die besonders gefährdeten Personen zu schützen.»
Nach einer Woche werden die gesammelten Erfahrungen von der Dienststelle Gesundheit und Sport (DIGE), der Dienststelle Soziales und Gesellschaft (DISG) und Curaviva Luzern ausgewertet und über das weitere Vorgehen entschieden. Die anfallenden Testkosten werden nach Inkrafttreten der Covid-19-Verordnung 3 (SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltests) ab 28. Januar durch den Bund vergütet. Bislang müssen Kosten für Tests bei asymptomatischen Personen entweder vom Kanton (bei Ausbruchsuntersuchungen), den Auftraggebern (Heim) oder von der getesteten Person selber übernommen werden.
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