Verschiedene kantonale Organisationseinheiten sind aktuell mit der Überprüfung der Sanktionslisten des Bundes befasst oder haben sie bereits abgeschlossen. Der Luzerner Regierungsrat hat zudem einen interdepartementalen Praxis- und Knowhow-Austausch angeordnet. Im Rahmen der Meldepflicht des Bundes sind in den Kantonen insbesondere die Bereiche Steuern, Handelsregister und Grundbuch angesprochen. Über die Resultate der Listenprüfungen wird Dritten gegenüber keine Auskunft erteilt, weil die Kontrolle und der Vollzug der Bundessanktionen dem Staatssekretariat für Wirtschaft Seco obliegen. Dort werden allfällige Meldungen der Kantone zusammengeführt. Gestützt auf das Embargogesetz, hatte der Bundesrat Anfang März per Verordnung Massnahmen zur Übernahme der EU-Sanktionen gegen Russland beschlossen. Namentlich dürfen den Personen und Organisationen, die sich auf der Sanktionsliste befinden, keine Gelder oder wirtschaftliche Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Die Kantone haben in diesem Zusammenhang keinen Ermittlungsauftrag, aber eine Meldepflicht, sofern entsprechende Hinweise vorliegen. Die Ukraine-Verordnung des Bundes ist einer von rund zwei Dutzend Sanktions-Erlassen, mit denen die Einhaltung des Völkerrechts und der Menschenrechte durchgesetzt werden soll. Nähere Informationen finden sich auf der Website des Seco.
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