Der Regierungsrat hat aufgrund der vom Bundesrat angekündigten Lockerungen der Covid-Schutzmassnahmen beschlossen, die Maskenpflicht für die Kinder der Primarschulstufe aufzuheben. Dies gilt ab sofort. Die freiwilligen Reihentests, die alle Schulen anbieten müssen, können weiterhin von den Schülerinnen und Schülern sowie von den Lehrpersonen genutzt werden.
«Ich bin froh, dass wir nun diesen ersten Schritt in Richtung Normalität machen können», erklärt Regierungspräsident Marcel Schwerzmann, Bildungs- und Kulturdirektor, und ergänzt: «Wir hatten immer bekräftigt, dass wir diese Massnahme für die Primarschülerinnen und -schüler nur solange wie nötig aufrechterhalten werden und setzen dieses Versprechen nun um.» Für die Lehrpersonen gilt die Maskentragepflicht weiterhin. Die Maskenpflicht auf der Sekundarstufe l (7. bis 9. Klasse) wird vorerst bis zu den Fasnachtsferien beibehalten. Weitere Lockerungen sind nach den bundesrätlichen Entscheiden vom 16. Februar möglich.
Die heute vom Bundesrat kommunizierten Beschlüsse – also die Umwandlung in eine Home-Office-Empfehlung und die Aufhebung der Kontaktquarantäne – haben keine Auswirkungen auf die Luzerner Fasnacht 2022. Es handle sich um separate Themen, bei denen kein Zusammenhang bestehe. Darum gelte Stand heute nach wie vor, was der Regierungsrat am 25. Januar kommuniziert habe, schreibt die Staatskanzlei Luzern in einer Mitteilung. Zu den beiden Szenarien, die der Bundesrat heute bei den Kantonen in Konsultation gegeben hat, wird sich der Regierungsrat in diesem Rahmen äussern und seine Haltung im Anschluss aktiv kommunizieren. Es ist dem Gesamtregierungsrat bewusst, dass die Luzerner Fasnacht für sehr viele Menschen wichtig ist und sie sich sehr darauf freuen. Darum soll möglich gemacht werden, was möglich ist. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf: «Aufgrund der beiden Szenarien, die der Bundesrat heute in die Konsultation geschickt hat, bin ich optimistisch, was die Durchführung der Luzerner Fasnacht 2022 betrifft – dies aber, ohne dem Entscheid des Regierungsrates und des Bundesrates vorgreifen zu können.»
Sie können Ihre Traueranzeige in Ruhe von zu Hause aus gestalten und aufgegeben. Es stehen Ihnen Muster, Hintergründe und Bilder zur Verfügung.
Anzeige online aufgeben