Die aktuelle Lage der Covid-19-Pandemie bedingt auf allen Stufen der Luzerner Schulen eine Anpassung der bisher bestehenden Rahmenschutzkonzepte. Ziel ist nach wie vor, soviel regulären Präsenzunterricht wie möglich zu halten, Fernunterricht zu vermeiden und gleichzeitig gefährdete Personengruppen zu schützen.
1. Volksschule (Kindergarten, Primarschule, Sekundarschule)
2. Gymnasien
Auf eine generelle Maskenpflicht in den Aussenanlagen der Schulen wird verzichtet, sie gilt aber dann, wenn der Abstand von 1.5 Metern nicht eingehalten werden kann.
Musik- und Sportunterricht:
Im Musikunterricht gilt eine Maskenpflicht auch beim Singen. Für den Sportunterricht wurden u.a. folgende Massnahmen beschlossen: Verzicht auf Kontaktsportarten (Fussball, Handball, etc.), Maskentragpflicht in den Garderoben.
Studienreisen, Lager:
Auf sämtliche Reisen und Lager wird bis vorläufig Ende dieses Jahres verzichtet. Exkursionen sind möglich, wenn die Schutzbestimmungen eingehalten werden können.
3. Berufsfachschulen
Masken:
Es gilt eine generelle Maskenpflicht auf gesamten Areal für alle Personen, im Unterricht wie auch draussen.
Sportunterricht:
Sport findet mit gewissen Ausnahmen mit Maske statt, auf Kontaktsportarten wird verzichtet. Auch in den Garderoben gilt eine Maskentragepflicht.
Im Berufsbildungsbereich ist aus betrieblichen Gründen (Lehrbetriebe) eine Quarantäne-Massnahme aufgrund Ansteckungen im Sportunterricht unbedingt zu vermeiden. Generell gilt: Bereitstellung Masken für Schülerinnen und Schüler.
Die Masken werden den Lernenden für den Bereich der obligatorischen Schulzeit (6. bis 9. Klasse) vom Schulträger (Gemeinden bei Sekundarschulen, Kanton beim Untergymnasium) zur Verfügung gestellt, resp. vergütet. Auf der Sekundarstufe ll nehmen die Schülerinnen und Schüler ihre Masken weiterhin selber mit.
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