In den letzten Jahren wurden verschiedene Datenbearbeitungsinstrumente zur Kriminalitätsbekämpfung entwickelt, welche die polizeiliche Arbeit effizienter machen. Allerdings kann die Luzerner Polizei diese Mittel heute noch nicht einsetzen, weil die notwendige gesetzliche Grundlage fehlt. Damit die Polizei ihre Ressourcen sinnvoll einsetzen kann, muss sie den technologischen Fortschritt nutzen können, schreibt der Kanton Luzern in einer Mitteilung.
Mehrere Kantone und das Grenzwachtkorps setzen die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung ein. Das System kann Kennschilder von vorbeifahrenden Fahrzeugen einlesen und die Daten der Halterinnen und Halter mit der Fahndungsdatenbank des Bundes (Ripol) abgleichen. Das System soll ausschliesslich für die Fahndung nach gestohlenen Fahrzeugen oder gesuchten Personen eingesetzt werden. Es werden keine Übertretungen, auch nicht solche des Strassenverkehrsrechts, verfolgt. Die Daten aus der automatischen Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung dürfen während 100 Tagen ausschliesslich für die Verfolgung von schweren Verbrechen und Vergehen verwendet werden, die in einem speziellen Deliktskatalog aufgeführt sind. Die Standorte der festen Kameras sollen in einer öffentlichen Liste publiziert werden. Der Deliktskatalog und die öffentliche Liste der Standorte wurden gestützt auf das Vernehmlassungsergebnis in die Gesetzesvorlage aufgenommen.
Die Änderung des Gesetzes über die Luzerner Polizei sieht die Schaffung der Grundlage vor, um die automatische Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung wie auch den Zugriff auf die Kameras des Bundesamtes für Strassen zu ermöglichen.
Die überwiegende Mehrzahl der Straftaten wird von einer relativ kleinen Gruppe von Serientätern begangen. Mit Analysesystemen kann diese Serienkriminalität wesentlich effizienter bekämpft werden, als mit der heutigen kriminaltechnischen Kleinarbeit. Das System erkennt Muster von begangenen Delikten und kann so feststellen, welche Delikte mutmasslich von der gleichen Täterschaft begangen wurden und wo in naher Zukunft weitere ähnliche Straftaten begangen werden könnten. Das sind wichtige Erkenntnisse für die Aufklärung und die Prävention von Straftaten. Bereits heute betreiben die Westschweizer Kantone und der Kanton Tessin ein entsprechendes Informationssystem zur Analyse serieller Delikte. Die Änderung des Polizeigesetzes erlaubt es der Luzerner Polizei, solche Systeme einzusetzen respektive mit bestehenden Informationssystemen anderer Kantone zusammenzuarbeiten.Die überwiegende Mehrzahl der Straftaten wird von einer relativ kleinen Gruppe von Serientätern begangen. Mit Analysesystemen kann diese Serienkriminalität wesentlich effizienter bekämpft werden, als mit der heutigen kriminaltechnischen Kleinarbeit. Das System erkennt Muster von begangenen Delikten und kann so feststellen, welche Delikte mutmasslich von der gleichen Täterschaft begangen wurden und wo in naher Zukunft weitere ähnliche Straftaten begangen werden könnten. Das sind wichtige Erkenntnisse für die Aufklärung und die Prävention von Straftaten. Bereits heute betreiben die Westschweizer Kantone und der Kanton Tessin ein entsprechendes Informationssystem zur Analyse serieller Delikte. Die Änderung des Polizeigesetzes erlaubt es der Luzerner Polizei, solche Systeme einzusetzen respektive mit bestehenden Informationssystemen anderer Kantone zusammenzuarbeiten.
Ein weiterer zentraler Punkt der Vorlage ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Datenaustausch, der für interkantonale Einsatzleitzentralen nötig ist. Deren Vorteile kommen vor allem dann zum Tragen, wenn die Einsatzleitzentrale eines beteiligten Kantons ausfallen sollte oder wegen ausserordentlichen Ereignissen überlastet ist. Die Gesetzesnorm ist so formuliert, dass sie nicht nur für das laufende Zusammenarbeitsprojekt «Vision 2025» der Zentralschweizer Kantone herangezogen werden kann, sondern auch vergleichbaren Projekten dienen könnte. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wurde der Zweck der Zusammenarbeit konkreter definiert. Zudem soll sich die Luzerner Polizei an Datenbearbeitungssystemen des Bundes und der Kantone für die Ermittlung bei Straftaten sowie für die Darstellung von Lagebildern beteiligen können.Ein weiterer zentraler Punkt der Vorlage ist die Schaffung einer gesetzlichen Grundlage für den Datenaustausch, der für interkantonale Einsatzleitzentralen nötig ist. Deren Vorteile kommen vor allem dann zum Tragen, wenn die Einsatzleitzentrale eines beteiligten Kantons ausfallen sollte oder wegen ausserordentlichen Ereignissen überlastet ist. Die Gesetzesnorm ist so formuliert, dass sie nicht nur für das laufende Zusammenarbeitsprojekt «Vision 2025» der Zentralschweizer Kantone herangezogen werden kann, sondern auch vergleichbaren Projekten dienen könnte. Aufgrund der Rückmeldungen aus der Vernehmlassung wurde der Zweck der Zusammenarbeit konkreter definiert. Zudem soll sich die Luzerner Polizei an Datenbearbeitungssystemen des Bundes und der Kantone für die Ermittlung bei Straftaten sowie für die Darstellung von Lagebildern beteiligen können.
Mit der Gesetzesänderung wird noch weiterer Handlungsbedarf aufgearbeitet, wie beispielsweise eine gesetzliche Grundlage für den Polizeigewahrsam zur Sicherstellung von Vor- oder Zuführungen.
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