Gemäss Verordnung des Bundes über die Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus müssen alle Restaurationsbetriebe geschlossen sein. Die kantonalen Wirtschaftsbewilligungen sind in den entsprechenden Punkten (Öffnungszeiten, Wirtschaftsflächen) somit sistiert. Gestattet ist hingegen der Betrieb von Imbiss-Unternehmungen (Take-away). Den bestehenden Restaurationsbetrieben wird gestattet, ihre Esswaren in Gebinden zum Mitnehmen an die Kundschaft abzugeben. Es dürfen aber keine Sitzplätze mehr angeboten werden und die Sitzgelegenheiten für das Publikum, auch Aussensitzplätze, sind zu sperren.
Im Weiteren sind die Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) betreffend Hygiene und das social distancing einzuhalten. Die Restaurationsbetriebe gelten mit diesem Take-away-Konzept als Verkaufsgeschäft und müssen sich dadurch an die ortsüblichen Ladenöffnungszeiten halten. Dies bedeutet: Die Öffnungszeiten sind von Montag bis Freitag jeweils bis 18.30 Uhr, Samstag bis 16.00 Uhr sowie am Abendverkauf der jeweiligen Gemeinde. Dies gilt auch für Betriebe, bei welchen dieses Take-away-System zum Konzept gehört wie z.B. Fast-Foodbetriebe wie McDonalds. Von den eingeschränkten Öffnungszeiten ist bei diesen Betrieben auch der McDrive betroffen.
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