Die Lockerungen des Bundesrats betreffend Maskenpflicht und Vorgaben bei Veranstaltungen haben auch Auswirkungen auf den Schulalltag. Seit mehreren Wochen sind zudem die Fallzahlen an den Schulen rückläufig und bewegen sich nun in einem sehr tiefen Bereich. Das Bildungs- und Kulturdepartement hat daher für die beiden letzten Wochen in diesem Schuljahr folgende Entscheide gefällt:
In der Volksschule (Sekundarschule), an den Gymnasien und Berufsfachschulen wird die Maskentragepflicht ab Montag, 28. Juni, während des Unterrichts weitgehend aufgehoben. In den Primarschulen gilt bereits seit einigen Wochen keine Maskenpflicht mehr. Lehrpersonen und Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe l und ll (7. bis 13. Klassen) dürfen im Unterricht im Schulzimmer und in der Turnhalle auf die Masken verzichten, weiterhin getragen wird die Maske in öffentlich zugänglichen Innenräumen ausserhalb des Unterrichtszimmers. Im Freien besteht keine Maskenpflicht mehr. Fortan ohne Einschränkungen erlaubt sind auch Kontaktsportarten und Chorsingen.
Bei besonders gefährdeten Lehrpersonen ist es möglich, dass bei Nichteinhalten der Abstände eine Maskentragepflicht im Schulzimmer durch die Schulleitung angeordnet werden kann. Damit können diese Personen weiterhin vor einer Ansteckung geschützt werden.
Schulveranstaltungen sind drinnen und draussen mit 1000 Personen möglich, sofern Sitzpflicht gilt. Können sich die Besucherinnen und Besucher frei bewegen, dürfen in Innenräumen höchstens 250 und im Freien höchstens 500 Personen zugelassen werden. In allen Fällen dürfen die Räumlichkeiten höchstens zu zwei Dritteln ihrer Kapazität belegt werden. Dabei ist das Tragen einer Maske Pflicht.
Die freiwilligen Reihentests an Schulen werden bis auf weiteres angeboten.
Diese Regelungen werden nun in den Rahmenschutzkonzepten der verschiedenen Schulstufen angepasst und wurden den Schulen bereits mitgeteilt. Sie gelten bis zu Beginn der Sommerferien. Bildungsdirektor Marcel Schwerzmann hofft, «dass wir nach der Sommerpause mit dem normalen Schulbetrieb starten können». Während der Sommerferien wird über die entsprechenden Vorgaben entschieden – je nach epidemiologischer Lage und den dann aktuellen Covid-Vorschriften des Bundes.
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