Das Volksschulbildungsgesetz verpflichtet alle Luzerner Gemeinden seit dem Schuljahr 2012/13 schul-und familienergänzende Tagesstrukturen (kurz: Tagesstrukturen) anzubieten. Die Dienststelle Volksschulbildung hat diese im aktuellen Schuljahr evaluiert und ist zu folgenden Ergebnissen gekommen:
Schülerinnen und Schüler werden gut betreut
Die Betreuenden organisieren die Tagesstrukturen nach klaren Regeln und Abläufen, pflegen positive Beziehungen zu den Lernenden und intervenieren bei Bedarf lösungsorientiert. Grösstenteils werden die Lernenden bei den Hausaufgaben unterstützt und in ihrer persönlichen Entwicklung gefördert. Lernende mit besonderen Bedürfnissen stellen jedoch eine grosse Herausforderung dar, weil diesbezüglich geschultes Personal in den Tagesstrukturen fehlt. Insgesamt wird in den Tagesstrukturen auf ein angemessenes Betreuungsverhältnis geachtet. So kommen durchschnittlich neun Lernende auf eine Betreuungsperson, in Gemeinden mit externem Betreuungsangebot sind es sieben. Es wird darauf geachtet, das Betreuungspersonal möglichst konstant einzusetzen. Die Sauberkeit und die materielle Ausstattung in den Tagesstrukturen werden gelobt und unterstützen eine Betreuung, die den Lernenden gerecht wird. Auch deren Verpflegung gelingt trotz unterschiedlicher Umsetzung, beispielsweise via Catering oder Kochen vor Ort.
Transparente Bedarfserhebung
Die Gemeinden können die Tagesstrukturen unterschiedlich ausgestalten. Den Bedarf für Betreuungsangebote müssen sie bei den Erziehungsberechtigten jährlich erheben. Dies geschieht für die Erziehungsberechtigten transparent, ist gemäss den Erkenntnissen aus der Evaluation für Fremdsprachige jedoch teilweise schwer verständlich. Zudem erfolgt die Bedarfserhebung nicht in allen Gemeinden vollständig für alle gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungselemente und Wochentage. Gemäss Charles Vincent, Leiter der Dienststelle Volksschulbildung, sollte das unbedingt korrigiert werden, «denn die Betreuungsangebote sind für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und auch für eine mögliche Chancengleichheit von Kindern aus bildungsfernen Schichten zunehmend bedeutsam.»
Die Betreuung während der Schulferien ist zwar ein freiwilliges Angebot. Es zeigt sich, dass dies einem grossen Bedürfnis der Erziehungsberechtigten entspricht, welches in den Gemeinden aber bisher nur marginal abgedeckt wird. Positiv ist, dass die Gemeinden in der Regel sehr flexibel reagieren, wenn Erziehungsberechtigte während des Jahres zusätzlichen Betreuungsbedarf melden.
Qualitätsmanagement wird noch wenig systematisch betrieben
Das Qualitätsmanagement der Schulen umfasst vielerorts auch die Tagesstrukturen. Die einzelnen Instrumente des Qualitätsmanagements könnten noch systematischer eingesetzt werden, so auch Beurteilungs- und Fördergespräche mit den Betreuenden. Für Vincent ist das Qualitätsmanagement wichtig, denn «damit die Tagesstrukturen weiterhin gut umgesetzt werden, muss die Qualität gesichert und gezielt weiterentwickelt werden. Wir werden hier in Zukunft noch mehr Unterstützung leisten und die Qualität einfordern.» Zudem leistet der Kanton ab diesem Jahr 50 Prozent an die nach Abzug der Elternbeiträge verbleibenden Kosten.
Die Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten ist geregelt und gelingt gut. Die Erziehungsberechtigten wünschen sich aber mehr Informationen über Aktivitäten und Projekte in den Tagesstrukturen. Aus den insgesamt erfreulichen Evaluationsergebnissen werden verschiedene Empfehlungen abgeleitet. Diese sollen eine gezielte Weiterentwicklung ermöglichen, denn die Tagesstrukturen werden für ein modernes und umfassendes Bildungsangebot immer wichtiger.
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