Halterinnen und Halter von Assistenz- und Therapiehunden sollen im Kanton Luzern künftig von der Hundesteuer befreit werden. Die Regierung hat die entsprechende Botschaft verabschiedet. Die Hundehalter müssen jedoch den Nachweis erbringen, dass die Hunde entsprechend ausgebildet und benötigt werden respektive im Einsatz stehen.
Damit sollen die Halterinnen und Halter von Assistenz- und Therapiehunden den Haltern von Dienst-, Militär-, Schutz-, Sanitäts-, Katastrophen- und Lawinenhunden sowie den Haltern von für die Nachsuche spezialisierten Jagdhunden gleichgestellt werden, wie aus der Medienmitteilung der Luzerner Regierung vom Dienstag hervorgeht.
Für diese Nutzhunde muss im Kanton Luzern nämlich keine Hundesteuer bezahlt werden, weil diese Hunde Aufgaben im öffentlichen Interesse wahrnehmen. Grundsätzlich zahlen Hundehalterinnen und -halter jährlich und pro Hund eine Hundesteuer in Höhe von 120 Franken, sobald die Tiere sechs Monate alt sind.
Ursprung dieser Anpassung ist eine Motion, welche das Kantonsparlament im September 2021 überwiesen hatte. Dieses berät Gesetzesänderung voraussichtlich in der Juni- und September-Session.
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