Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz (DILV) hat 2020 rund 7’000 Proben aus den Bereichen Lebensmittel oder Trinkwasser untersucht. Knapp 90 Prozent der Proben waren gesetzeskonform. 10,6 Prozent mussten beanstandet werden (2019: 11,4 Prozent). Die meisten Beanstandungen hatten mikrobiologische Mängel im Bereich der Hygiene als Ursache. Kantonschemiker Silvio Arpagaus sagt: «Diese Mängel sind vielfach auf eine unsachgemässe Handhabung wie die Lagerung bei zu hohen Temperaturen, ungenügende Warentrennung oder Überschreiten der Verbrauchsfristen zurückzuführen.» In Einzelfällen mussten Produkte zum Schutz der Gesundheit vom Markt genommen werden.
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Neben der Prüfung von Lebensmitteln haben die Kontrolleure rund 1’200 Inspektionen durchgeführt, namentlich in Detailhandels-, Industrie -, Gewerbe-, und Verpflegungsbetrieben wie Restaurants oder Takeaways. «Da es sich bei Corona um eine leicht übertragbare Krankheit handelt, kommt der strikten Beachtung der Hygieneregeln eine besondere Tragweite zu. Bei den Inspektionen lag daher ein Schwerpunkt auf diesen präventiven Massnahmen», so Arpagaus. Bei über 94 Prozent der Inspektionen wurden gute bis sehr gute Verhältnisse festgestellt. Bei 47 Betrieben (5,7 Prozent) wurden gröbere Mängel vorgefunden (2019: 6,4 Prozent). Gemäss Kantonschemiker Silvio Arpagaus hat dies Konsequenzen: «Diese Betriebe werden verpflichtet, die Mängel zu beheben und werden zudem häufiger kontrolliert als Betriebe mit gutem Ergebnis.»
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Seit Mitte 2020 führt die DILV Inspektionen bei Tattoo- und Permanent-Make-up-Studios durch. Dabei wurden rund 30 Studios überprüft. Silvio Arpagaus: «Diese haben gezeigt, dass die Hygienemassnahmen, welche zur Vermeidung von Infektionskrankheiten erforderlich sind, in den Studios grundsätzlich gut umgesetzt werden. Handlungsbedarf besteht im Bereich der eingesetzten Tattoo- und Permanent-Make-up-Farben.» Diese dürfen gewisse Stoffe nicht oder nur unter einem bestimmten Höchstwert enthalten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Farbpigmente, welche im Verdacht stehen krebserregend zu sein oder um Konservierungsstoffe, welche zu Allergien führen können. Bei sechs Studios konnte nicht belegt werden, dass die eingesetzten Farben diese Anforderungen erfüllen. Bei vier Studios wurden zudem Farben verwendet, welche nicht zum Tätowieren geeignet waren oder verbotene Konservierungsstoffe enthielten. Für diese Farben wurde ein Verwendungsverbot verfügt.
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Seit 1995 gilt das Prinzip der Selbstkontrolle, wonach jeder Lebensmittelbetrieb in Eigenverantwortung dafür sorgen muss, dass bei seinen Produkten die lebensmittelrechtlichen Anforderungen erfüllt werden. Die Selbstkontrolle muss jeweils den betrieblichen Verhältnissen angepasst sein. So müssen Betriebe mit beispielsweise kritischeren Produkten oder besonders gefährdeten Kundenkreisen erhöhte Anstrengungen betreiben. Bei 793 Betrieben wurde gezielt geprüft, ob die Selbstkontrolle angemessen wahrgenommen wird. Silvio Arpagaus: «Bei rund zwei Dritteln ist dies erfreulicherweise der Fall. In den restlichen Fällen ist oftmals die Berücksichtigung des individuellen, betrieblichen Sicherheitsrisikos ungenügend.» Es wurden Massnahmen angeordnet um diese Mängel zu beheben.
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Die Dienststelle Lebensmittelkontrolle und Verbraucherschutz stellt auch während der Pandemie sicher, dass sich Lebensmittelbetriebe an die gesetzlichen Vorgaben halten. In meist unangemeldeten Kontrollen werden die hygienischen Schutzmassnahmen, die Qualität der Lebensmittel und die korrekte Kennzeichnung geprüft. Dort, wo Mängel festgestellt werden, müssen diese vom Betrieb korrigiert werden. Die Kontrollen dienen dem Konsumentenschutz und sind eine Grundlage, dass Luzerner Lebensmittelproduzenten ihre Waren ins Ausland exportieren dürfen.
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