Die Tage vor Ostern sind erfahrungsgemäss für Grossverteiler und Detaillisten sehr umsatzstark und dementsprechend mit hohen Kundenfrequenzen verbunden. Um die Massnahmen des Bundes zur Eindämmung der Corona-Pandemie möglichst wirksam umsetzen zu können, soll die Schliessungszeit ausnahmsweise am Donnerstag vor Ostern (Hoher Donnerstag) um eineinhalb Stunden (wie an einem normalen Werktag) auf 18.30 Uhr und am Ostersamstag um eine Stunde auf 17 Uhr nach hinten verschoben werden, wie der Regierungsrat mitteilt. Die Erweiterung der Öffnungszeiten erfolgt in Absprache mit dem Detaillistenverband, den Sozialpartnern sowie den Grossverteilern und entspricht derjenigen Regelung, wie sie aufgrund der Gesetzesänderung am 1. Mai im Kanton Luzern gelten wird.
Sie können Ihre Traueranzeige in Ruhe von zu Hause aus gestalten und aufgegeben. Es stehen Ihnen Muster, Hintergründe und Bilder zur Verfügung.
Anzeige online aufgeben