Am 22. September 2024 wird die Bevölkerung des Kantons Luzern über die Vorlage abstimmen. Simone Brunner, SP-Kantonsrätin, ging in ihrem Redebeitrag auf die finanziellen Auswirkungen der geplanten Steuergesetzrevision ein: «Die Steuergesetzrevision 2025 führt zu Einnahmeausfällen von jährlich rund 180 Millionen Franken. Profitieren tun vor allem kapitalstarke, vorwiegend internationale Unternehmen.» Als Beispiel nannte sie, dass heute eine Konzerngesellschaft, die über ein Eigenkapital von 400 Millionen Franken verfüge, rund 422’000 Franken Steuern zahle. Im Jahr 2028 seien es dann nur noch 4000 Franken – also rund 100-mal weniger.
Samuel Zbinden, Fraktionschef Grüne, sprach zu den Auswirkungen auf die Gemeinden: «Gemäss einer Umfrage des Verbands Luzerner Gemeinden (VLG) lehnten im vergangenen Winter 87 Prozent der Gemeinden im Kanton Luzern die Steuergesetzrevision ab. Sie sei zu teuer, zu gross und zu radikal.» Die Gemeinden hätten netto 65 Millionen Franken Steuerausfälle pro Jahr zu verkraften, meinte Zbinden weiter. «Kein Wunder, fühlen sich viele von ihnen im Regen stehen gelassen. Spricht man diese Tage mit Gemeinderätinnen und Finanzvorsteherinnen, spürt man viel Frust über das kantonale Finanzdepartement. Für viele Gemeinden überspannt die Regierung mit der geplanten Revision den Bogen deutlich.»
Co-Regionalsekretärin Amanda Probst vom Verband des Personals öffentlicher Dienste (VPOD) berichtete von den Auswirkungen, welche die Revision auf den Service Public und die soziale Sicherheit im Kanton Luzern hätte. Wichtige Investitionen, die das Rückgrat unserer Gemeinschaft bilden, seien in Gefahr: «Wie sollen wir Schulhäuser renovieren und ausbauen, Betreuungsstrukturen schaffen, wenn den Gemeinden die finanziellen Mittel entzogen werden? Wie soll das Angebot der Kinderbetreuung so ausgebaut werden, dass weder Familien noch die Angestellten der Kitas darunter leiden, wenn Steuergelder fehlen?», fragte Probst rhetorisch.
«Die geplanten Steuererleichterungen für juristische Personen kommen nur wenigen KMUs zugute, während viele weiterhin durch die Mindeststeuer belastet werden», erklärte Cyrill Wiget, Präsident des Vereins Luzerner Unternehmen. «Das Streben nach dem Spitzenplatz bei den tiefsten Unternehmenssteuern entzieht Kanton und Gemeinden dringend benötigte Mittel. Der daraus resultierende Spardruck belastet besonders die 'Kleinen', sowohl bei natürlichen als auch bei juristischen Personen», schloss Wiget.
Zur Steuergesetzrevision 2025 lief bis 17. Februar 2023 ein Vernehmlassungsverfahren. Dabei hat die Luzerner Regierung gemäss eigenen Angaben die Impulse und Wünsche der verschiedenen Vernehmlassungspartnerinnen und -partner aufgenommen und in der Botschaft vom 19. September 2023 entsprechend abgebildet. In der Januar-Session 2024 fand die erste Beratung im Kantonsrat statt. In der März-Session 2024 stimmte der Kantonsrat der Gesetzesänderung in zweiter Beratung zu. Ein Ja-Komitee, bestehend aus allen bürgerlichen Parteien, ihren Jungparteien, dem KMU- und Gewerbeverband, der Industrie- und Handelskammer Zentralschweiz sowie der Arbeitsgemeinschaft Wirtschaft und Gesellschaft, hat sich im Juli formiert.
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