Die Volksinitiative fordert eine flächendeckende Versorgung mit qualitativ guter familienergänzender Kinderbetreuung im frĂĽhkindlichen Bereich. Elternbeiträge sollen einkommensabhängig sein und maximal 30 Prozent der Vollkosten pro Kind betragen. Weiter werden faire Arbeitsbedingungen fĂĽr die Betreuer und Betreuerinnen gefordert. Der Regierungsrat habe den aufgezeigten Handlungsbedarf im Bereich Kinderbetreuung zwar anerkannt, lehne aber die Initiative ab. Die Umsetzung wĂĽrde die Zuständigkeit verschieben – von den Gemeinden zum Kanton. Der Regierungsrat sähe ebenfalls eine geringe Zielgenauigkeit, da die Initiative eine flächendeckende Subventionierung der Eltern vorsieht und auch Haushalte mit hohem Einkommen und Vermögen profitieren wĂĽrden. Bei einer Annahme der Initiative, vermutet der Regierungsrat, mĂĽssten sich die Gemeinden mindestens im bisherigen Ausmass an der Finanzierung der familienergänzenden Kinderbetreuung beteiligen. Trotzdem «brauchen wir im ganzen Kanton gute familienergänzende Betreuungsangebote», meint Regierungsrätin Michaela Tschuor, «insbesondere Eltern mit tiefen und mittleren Einkommen sollen finanziell stärker entlastet werden.» Deswegen unterbreitet der Regierungsrat dem Kantonsrat den Entwurf eines neuen Gesetzes zur Kinderbetreuung als Gegenentwurf zur Volksinitiative. Dies ist einer Medienmitteilung der Staatskanzlei Kanton Luzern zu entnehmen.Â
Gemäss dem Gesetzesentwurf soll die familienergänzende Kinderbetreuung zur Verbundaufgabe von Kanton und Gemeinden werden. Dies bedeutet, dass die verschiedenen Zuständigkeiten und Aufgaben sinnvoll zwischen Kanton und Gemeinden verteilt werden sollen – die Gemeinden werden weiterhin fĂĽr den Versorgungsauftrag zuständig sein, während der Kanton die erforderliche Qualität sicherstellt. Zudem fordert der Gesetzesentwurf, dass die Elternbeiträge einheitlich geregelt werden – Details fĂĽr Anspruchsberechtigung und Höhe der Betreuungsgutscheine soll jedoch der Regierungsrat festlegen. Erziehungsberechtigte mit geringem oder mittlerem Einkommen sollen von diesen Betreuungsgutscheinen profitieren und es sollen Anreize fĂĽr die Erwerbstätigkeit gesetzt werden. Der Anspruch auf einen Gutschein soll weiterhin von den Gemeinden geprĂĽft werden. Im Entwurf vorgesehen ist, dass der Kanton 50 Prozent der von den Gemeinden ausgerichteten Betreuungsgutscheine vergĂĽtet. Laut Tschuor habe sich das System der Betreuungsgutscheine in mehreren Gemeinden bewährt und deswegen solle dies kĂĽnftig im ganzen Kanton zur Anwendung kommen.Â
In einer Medienmitteilung äussert sich der Verband Luzerner Gemeinden (VLG) positiv gegenüber des Gegenentwurfs des Regierungsrates, da das Gesetz für alle Luzerner Gemeinden einen einheitlichen Betreuungsstandart und die Anspruchsberechtigung festlegt. Für den VLG ist klar: So werde die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefördert und den gleichwertigen Zugang zu ausserschulischen Kinderbetreuungsmöglichkeiten in allen Gemeinden sichergestellt. Die Bereitschaft des Regierungsrates, dass der Kanton 50 Prozent der Kosten der Betreuungsgutscheine übernimmt, begrüsst der VLG: Viele Gemeinden, welche noch nicht über umfassende Angebote verfügen, müssen diese aufbauen und investieren bereits heute zirka 13,5 Millionen Franken in die Betreuung. Der VLG geht davon aus, dass die Mehrkosten mit dem Gesetz steigen werden und nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Regierungsrat auf eine unmittelbare Gegenfinanzierung für seine neuen zu tragenden Kosten verzichtet. Doch dass der Regierungsrat auf eine Kompensation «bei passender Gelegenheit» beharrt, unterstützt der VLG nicht. Es sei nicht fair, dass sich der Kanton mit 50 Prozent an den Kosten beteiligt und Qualitäten vorgibt, sich aber diese getragenen Kosten von den Gemeinden zurückerstatten lassen will. Mit dem neuen Kita-Angebotsobligatorium handle es sich klar um eine neue Staatsaufgabe, bei welcher jede Staatsebene ihren Kostenanteil zu tragen habe, schreibt der VLG in einer Medienmitteilung.
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