Die KirchenrÀte der katholischen Kirchgemeinden im Pastoralraum Region Willisau werden das eine Pro- zent am Anteil der Kirchensteuer, welcher das Bistum Basel normalerweise erhÀlt, auf ein Sperrkonto einzahlen. Eine Erneuerung beginne an der Basis, hÀlt der Pastoralraum Region Willisau in einer Mitteilung fest. Zum Pastoralraum Region Willisau gehören die Kirchgemeinden Geiss, Gettnau, Hergiswil, Menzberg, Menznau und Willisau mit rund 10'100 Katholikinnen und Katholiken.
Seit Jahrzehnten seien MissbrĂ€uche in der katholischen Kirche bekannt. Jetzt seien die Fakten auf dem Tisch (Anm. d. Red.: mit der Studie der Uni ZĂŒrich). Nun mĂŒssten den Worten Taten folgen. Die KirchenrĂ€te fordern vom Bistum Basel beziehungsweise von der Schweizer Bischofskonferenz folgendes:
1.    UnabhĂ€ngige Untersuchungen: Das heisst, keine «AbklĂ€rungen unter Kollegen». Die Untersuchungen mĂŒssen einer unabhĂ€ngigen nicht kirchlichen Stelle ĂŒbertragen wer- den.
2.    UnabhĂ€ngige Meldestelle: Es soll eine unabhĂ€ngige, professionelle Ombudsstelle ausserhalb von kirchlichen Strukturen eingerichtet werden. Hier können sich Opfer ohne Folgen fĂŒr die Betroffenen melden und die Meldungen werden professionell erfasst und ĂŒberprĂŒft.
3.    Keine Aktenvernichtung. Die Aufbewahrung sÀmtlicher Dokumente soll bei einer unabhÀngigen Stelle, wie zum Beispiel im Staatsarchiv, erfolgen.
4.    Die Archive des Nuntius Martin Krebs mĂŒssen geöffnet werden. Die KirchenrĂ€te erwarten, dass dies konsequent eingefordert wird. Bisher hatte sich der pĂ€pstliche Nuntius der Schweiz und Liechtensteins, Martin Krebs, geweigert, den Forschenden Zugang zum Archiv der pĂ€pstlichen Botschaft in Bern zu gewĂ€hren. Nun verspricht er, diese Frage eingehender zu prĂŒfen, wie das katholische Medienzentrum «kath.ch» vermeldet hat.
Die KirchenrĂ€te im Pastoralraum Region Willisau wollten ein Bistum, das transparent und entschlossen handle, halten die KirchenrĂ€te weiter fest. Die BeitrĂ€ge wĂŒrden so lange auf dem Sperrkonto zurĂŒckbehalten, bis die vier Forderungen erfĂŒllt seien. «Es ist den KirchenrĂ€ten bewusst, dass die einzelnen BeitrĂ€ge nicht hoch sind, jedoch in der Gesamtsumme relevant werden», steht weiter in der Mitteilung geschrieben. «Deshalb rufen die KirchenrĂ€te alle Kirchgemeinden in der Schweiz auf, dasselbe zu tun.
Weiter erwarteten die KirchenrĂ€te im Pastoralraum Region Willisau von der Schweizer Bischofskonferenz, dass sie sich â wie bereits von Bischof Felix GmĂŒr mitgeteilt â unmissverstĂ€ndlich, klar und dauerhaft dafĂŒr engagiere, dass ein Kulturwandel initiiert und das System grundlegend umgebaut werde. Das heisse, dass das Pflichtzölibat abgeschafft werden mĂŒsse. Wer diese Lebensform fĂŒr sich richtig finde, solle sie weiterhin leben dĂŒrfen, sie solle aber nicht mehr Pflicht sein fĂŒr den Priesterberuf. Und Frauen mĂŒssten gleichberechtigt in der Kirche tĂ€tig sein. «Das schliesst alle Ămter und Weihen ein.»
Der Pastoralraum Willisau geht somit weiter als der Pastoralraum oberer Sempachersee. Dieser hatte kĂŒrzlich die MissbrauchsfĂ€lle und Vertuschungen aufs SchĂ€rfste verurteilt und eine rasche und lĂŒckenlose AufklĂ€rung durch das Bistum gefordert. Die KirchenrĂ€tinnen und KirchenrĂ€te des Pastoralraums wĂŒrden sich ĂŒber weitere Schritte beraten und entsprechende Massnahmen ergreifen, ĂŒber die man «zeitnah informieren» werde. Auf Nachfrage hin hatte der PrĂ€sident der Kirchgemeinde Eich, Charly Freitag, gesagt, man wolle sich zudem mit der Synode und dem Synodalrat der Landeskirche des Kantons Luzern absprechen. «Somit erhalten die Forderungen mehr Gewicht und die Aussicht fuÌr Erfolg ist grösser.» Auf ein ZurĂŒckhalten der Steuergelder ans Bistum verzichtet der Pastoralraum oberer Sempachersee aber vorderhand.
Der Synodalrat der römisch-katholischen Landeskirche des Kantons Luzern hat sich an einer Sondersitzung am 25. September mit den Reaktionen der Basis nach Bekanntwerden der Studie befasst. Einen Tag spĂ€ter hat er den kirchlichen Behördenmitgliedern eine Empfehlung zugestellt, die auch den Medien zur VerfĂŒgung steht. Darin hĂ€lt der Synodalrat fest, er respektiere die Autonomie der Kirchgemeinden und er habe VerstĂ€ndnis fĂŒr Massnahmen, wie sie etwa die Kirchgemeinden Adligenswil und Willisau publik gemacht hĂ€tten. Die Synode sei aber zustĂ€ndig fĂŒr die Festlegung der BeitrĂ€ge an das Bistum Basel. Daher hĂ€tten die Kirchgemeinden an der Session vom 8. November die Möglichkeit, ĂŒber ihre Vertretungen in der Synode Einfluss auf die BeitrĂ€ge an das Bistum zu nehmen.
Weiter schreibt die Landeskirche, dass auf nationaler Ebene die Römisch-Katholische Zentralkonferenz (RKZ) weitergehende Massnahmen beraten habe. Diese befĂ€nden sich derzeit bei den 26 Kantonalkirchen in einem Konsultationsverfahren. Die Luzerner Landeskirche unterstĂŒtze die vorgeschlagenen Massnahmen, hĂ€lt sie fest, ohne nĂ€her auf deren Inhalt einzugehen. Die RKZ- Plenarversammlung vom 1. und 2. Dezember in ZĂŒrich beschliesse das weitere Vorgehen.
«Die Luzerner Landeskirche ist der Meinung, dass Lösungen im gemeinsamen GesprĂ€ch gefunden werden mĂŒssen», fĂŒhrt sie weiter aus. «Das schliesst nicht aus, weitere Schritte zu prĂŒfen, sollten die Bischöfe nicht bereit sein, sich zu bewegen.»
Sie können Ihre Traueranzeige in Ruhe von zu Hause aus gestalten und aufgegeben. Es stehen Ihnen Muster, Hintergründe und Bilder zur Verfügung.
Anzeige online aufgeben