Derzeit stecken sich im Kanton Luzern jeden Tag durchschnittlich mehr als 200 Personen mit dem neuen Coronavirus an; die Tendenz ist seit einigen Tagen steigend. Auffällig viele Infektionen werden bei den 20- bis 40-jährigen sowie den über 80-jährigen Personen verzeichnet. Gleichzeitig gibt es Hinweise, dass sich Personen trotz Symptomen nicht testen lassen, um nicht in Isolation gehen zu müssen oder um nicht für die Quarantäne von anderen verantwortlich zu sein. Das ist problematisch, weil in diesen Fällen die Infektionsketten nicht unterbrochen werden können.
Seit anfangs Dezember gilt gemäss Alarmkonzept wieder die Phase rot – dies, nachdem für den Monat November weitestgehend die Phase orange galt. Der Reproduktionswert liegt aktuell über 1 (1.06), und im Kanton Luzern sind seit dem 1. November bis gestern Donnerstag 103 Personen im Zusammenhang mit Covid-19 gestorben. Die Spitäler in der Zentralschweiz sind trotz der Verteilung der Intensivpflege-Patienten auf andere Kliniken innerhalb und ausserhalb der Zentralschweiz sehr stark ausgelastet, und es sind gegenwärtig nur noch sehr wenige Kapazitäten verfügbar. Dr. med. Philipp Venetz, Chefarzt im Zentrum für Intensivmedizin am Luzerner Kantonsspital, sagt dazu: «Die Mehrbelastung durch die schweren Verläufe der Covid-Patienten kann zur Zeit nur durch eine Umschichtung der personellen Ressourcen innerhalb der Spitäler aufgefangen werden. Seit mehr als einem Monat werden dafür erhebliche Einschränkungen bei den planmässigen Eingriffen in Kauf genommen. Eine Entlastung des schweizweit sehr stark geforderten Gesundheitssystems ist nur durch eine deutliche Senkung der Fallzahlen möglich.»
Auch schweizweit ist die Situation bezüglich Coronavirus sehr angespannt. Daher hat der Bundesrat bereits am vergangenen Dienstag über geplante Massnahmenverschärfungen informiert und diese heute verabschiedet. Im Rahmen des Konsultationsverfahrens hat der Luzerner Regierungsrat diese Verschärfungen eingehend analysiert. Er ist zum Schluss gekommen, dass es mit Blick auf die epidemiologische Situation im Kanton Luzern weitere und ergänzende Massnahmen braucht. Er hat daher für den Kanton Luzern die folgenden Einschränkungen beschlossen, die morgen Samstag, 12. Dezember, um 19 Uhr, in Kraft treten und vorerst bis am 22. Januar 2021 befristet sind.
Bibliotheken, Mediatheken und Archive, ausgenommen fĂĽr die Ausleihe,
Jugendtreffs, Unterhaltungs- und Freizeiteinrichtungen, namentlich Museen, Galerien, Kinos, Casinos, Spielsalons, Bowling- und Billardzentren, Indoor-Sportanlagen wie Turnhallen, Tennishallen, Reithallen, Eissporthallen und Kletterhallen sowie Hallenbäder, Wellnesszentren, Fitnesszentren und Tanzstudios. Ausnahme: Nutzung der Sportanlagen durch die obligatorischen Schulen, Leistungssportlerinnen und -sportler, die einem Nationalkader angehören, und Profi-Sportteams; vorbehalten bleiben allfällige Vorgaben des Bunds zu den Öffnungszeiten und zum Betrieb. Offen bleiben dürfen zudem auch Hallenbäder, Fitness- und Wellnesseinrichtungen in Hotels für Hotelgäste.
Weiterhin geschlossen bleiben Erotik- und Sexbetriebe, zusätzlich sind neu alle Angebote von Sexarbeit, einschliesslich solcher in privaten Räumlichkeiten und auf der Strasse, verboten.
Im Öffentlichen Verkehr ist das eigenfinanzierte Nachtnetz-Angebot der Transportunternehmen auf den Linien des öffentlichen Personenverkehrs einzustellen.
Home-Office: Die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sorgen dafür, dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ihre Arbeitsverpflichtungen so weit als möglich von zu Hause aus erfüllen.
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Der Regierungsrat wird am nächsten Montag, 14. Dezember 2020, über die Härtefallregelung informieren, welche der Unterstützung von Unternehmen infolge der Covid-19-Pandemie dient.
Auch an den Schulen gibt es aufgrund der derzeitigen Lage weitere einschränkende Massnahmen, sie betreffen primär Schulanlässe, den Sport- und Musikunterricht sowie die Hauswirtschaft. Die entsprechenden Rahmenschutzkonzepte wurden für die verschiedenen Schulstufen aufgrund der aktuellen Beschlüsse angepasst, die bisherigen Massnahmen gelten auch weiterhin.
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Für Regierungsrat Marcel Schwerzmann ist es wichtig und richtig, die Schulen weiterhin im Präsenzunterricht zu führen und so weit wie möglich auf Fernunterricht zu verzichten. «Hier sind wir gut aufgestellt und können mit den bewährten Schutzkonzepten einen weitgehend normalen Schulbetrieb aufrechterhalten», erklärt der Bildungs- und Kulturdirektor. Dennoch sind einzelne Verschärfungen notwendig, um Ansteckungen zu vermeiden. Ausschlaggebend, so Regierungsrat Schwerzmann, sei bei allen Massnahmen, dass «die unkontrollierten Kontakte in den Schulen auf ein Minimum beschränkt werden und die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrpersonen in einem geschützten Rahmen arbeiten können». Die Einschränkungen im Bildungsbereich gelten ab Montag, 14. Dezember 2020, bis voraussichtlich zu den Fasnachtsferien bzw. teilweise bis zu den Osterferien.
Weiter als die Bundesvorgaben gehen die kantonalen Vorgaben für folgende Institutionen im Kulturbereich: Museen und Theater bleiben ab morgen Samstag, 19.00 Uhr, bis am 22. Januar 2021 ganz geschlossen. In Bibliotheken schliessen die Lese- und Arbeitsplätze, die Ausleihe von Büchern bleibt offen.
Die vom Bund und Kanton erlassenen Massnahmen haben zum Ziel, die Infektionszahlen schnell und deutlich zu senken, die Zahl der schweren und tödlichen Krankheitsverläufe zu reduzieren und die Gesundheitsversorgung für die ganze Bevölkerung weiterhin zu gewährleisten sowie die Spitäler zu entlasten. Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf: «Im Weiteren haben die Massnahmen zum Ziel, die Voraussetzungen des Bundes zu erfüllen, um das wirtschaftliche, kulturelle und gesellschaftliche Leben so bald wie möglich wieder zu normalisieren.» Diese Voraussetzungen sind, dass der Reproduktionswert während mindestens 7 Tagen unter 1 und die 7-Tagesinzidenz während mindestens 7 Tagen unter dem Schweizer Schnitt liegt und dass im Kanton ausreichende Kapazitäten im Contact-Tracing sowie in der Gesundheitsversorgung vorhanden sind. Graf: «Es braucht jetzt einen erneuten Kraftakt von uns allen, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen und die Fallzahlen deutlich zu senken, so dass auch die Massnahmen baldmöglichst wieder gelockert werden können. Ich danke allen Luzernerinnen und Luzernern herzlich, die die Massnahmen mittragen und ihren Anteil an der Pandemiebekämpfung leisten, sei dies in Gesundheitsinstitutionen, in Alters- und Pflegeheimen, in Zivilschutzorganisationen, in der Verwaltung wie auch in Betrieben aller möglichen Branchen.» Insbesondere schwierig sei die Situation für jene, die einen Angehörigen oder eine nahestehende Person im Zusammenhang mit Covid-19 verloren haben: «Ich spreche diesen Menschen mein tiefstes Beileid aus und wünsche ihnen für die Zeit des Abschiednehmens ‒ insbesondere im Hinblick auf die bevorstehenden Festtage ‒ viel Kraft und Zuversicht.»
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Festtage nur im engsten Familienkreis feiern
Der Gesundheits- und Sozialdirektor appelliert an die Luzerner Bevölkerung, die Abstands- und Hygieneregeln insbesondere auch über die Weihnachtstage und den Jahreswechsel einzuhalten und so wenige Menschen wie nur möglich zu treffen: «Bitte feiern Sie Weihnachten und Silvester/Neujahr nur im engsten Familienkreis.»
Einen speziellen Appell richtet er an die Angehörigen von Personen, die in einem Alters- und Pflegeheim leben: «Normalerweise gehen über die Festtage viele Bewohnerinnen und Bewohner zu ihren Familien nach Hause oder die Institutionen organisierten Weihnachtsfeiern mit Beteiligung der Angehörigen. Ich bitte Sie, dieses Jahr darauf zu verzichten, Ihre Liebsten zu sich nach Hause zu nehmen. Es besteht das Risiko, dass sich die Bewohnenden auswärts mit dem Coronavirus anstecken und dieses bei ihrer Rückkehr in die Institution einschleppen.» Curaviva Luzern empfiehlt, Festivitäten nur intern abzuhalten, ohne Angehörige. Auf auswärtige Familienfeste soll verzichtet werden. Dennoch wurden auch Verhaltensregeln für auswärtige Festivitäten festgelegt, wobei bei einer Rückkehr in die jeweilige Institution vermutlich eine Quarantäne für die Dauer von bis zu zehn Tagen unumgänglich ist.
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Die angepasste kantonale Covid-19-Verordnung wird in Kürze auf www.lu.ch aufgeschaltet.
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