Im Juni 2022 wurden 74 Luzerner Gemeinden verpflichtet, innert zehn Wochen Unterkunftsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich bereitzustellen. 64 Gemeinden haben laut Kanton die geforderten 75 Prozent ihres Aufnahmesolls bis zum 1. September nicht erfüllt. Wie im Sozialhilfegesetz festgehalten, sind für diese Gemeinden nach Ablauf der Frist Ersatzabgaben als Ausgleich fällig. Das Gesundheits- und Sozialdepartement (GSD) hat nun den Aufschub der Rechnungsstellung für die Gemeinden mitgeteilt. Regierungspräsident Guido Graf, Gesundheits- und Sozialdirektor, stellt klar: «Aufgeschoben bedeutet nicht aufgehoben. Die Ersatzabgaben werden dann in Rechnung gestellt, wenn feststeht, ob die Prognosen des Staatssekretariats für Migration (SEM) eintreffen. Falls diese nicht eintreffen, prüft das GSD, den Erfüllungsgrad rückwirkend zu senken, was zu neuen Berechnungen führen würde.»
Die Prognosen des SEM bilden die Basis für die Berechnung des Verteilschlüssels und die Festlegung des Erfüllungsgrads. Wesentliche Abweichungen von der Prognose würden eine Neubeurteilung der Lage notwendig machen. Die Auswirkung könne von Anpassungen des Verteilschlüssels und des Erfüllungsgrads bis hin zur Beendigung der Gemeindezuweisung reichen. Wegen der Unklarheit, auf welchem Erfüllungsgrad die Ersatzabgaben basieren, würden momentan noch keine Berechnungen durch die Dienststelle Asyl- und Flüchtlingswesen (DAF) durchgeführt. Die Gemeinden seien per Mail über den Erfüllungsstand per Ende September informiert worden.
Regierungspräsident Guido Graf sagt: «Die Zuweisungen von Menschen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich sind noch immer sehr hoch und werden es gemäss Prognosen des SEM auch weiterhin bleiben. Somit ist keine Entspannung der Lage in Sicht. Trotz grosser Anstrengungen von Kanton und Gemeinden bleibt die Unterbringungssituation höchst anspruchsvoll.»
Der Luzerner Regierungsrat legte beim Zuweisungsentscheid im September einen Verteilschlüssel fest. Pro 1000 Einwohnende sollten 23,5 Unterbringungsplätze für Personen aus dem Asyl- und Flüchtlingsbereich zur Verfügung gestellt werden. Der Erfüllungsgrad des Aufnahmesolls betrug 75 Prozent. Bis Dezember würde der Erfüllungsgrad laut dem Kanton neu bei 90 Prozent liegen.
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