Im Rahmen der Konsultation zur Änderung der eidgenössischen Covid-19-Verordnung – besondere Lage spricht sich der Kanton Luzern für die Variante 2G für Bereiche mit Möglichkeit für eine Masken- und/oder Sitzpflicht aus – ebenfalls für Restaurants. Zudem zeigt er sich einverstanden damit, dass an Universitäten und Hochschulen wieder Fernunterricht stattfinden und es eine Home-Office-Pflicht geben soll, soweit dies betrieblich möglich ist. Bezüglich der Beschränkungen bei privaten Veranstaltungen drinnen spricht sich der Regierungsrat für eine dringende Empfehlung aus.
«Es muss unser aller Ziel sein, eine Teilschliessung oder gar Schliessung von einzelnen Bereichen zu verhindern», so Gesundheits- und Sozialdirektor Guido Graf. Umso wichtiger sei es, dass alle Massnahmen konsequent umgesetzt und von allen beherzigt würden.
Auch zur zweiten Konsultation betreffend der nationalen Teststrategie nach den Entscheiden des Bundesparlaments äussert sich der Luzerner Regierungsrat grundsätzlich zustimmend. Er ist mit den Anpassungen an der Covid-19-Verordnung 3 grundsätzlich einverstanden und befürwortet eine Beschränkung des aktuell geltenden Testregimes bei der Einreise von geimpften und genesenen Personen in die Schweiz auf einen Test (statt aktuell 2). Bei der Einreise in die Schweiz soll ein PCR-Test vorgewiesen werden müssen, da diese zuverlässiger sind als Antigen-Schnelltests.
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