In den vergangenen Tagen erfolgten von Expertinnen und Experten vermehrt Meldungen, dass für den Herbst ein Anstieg der Corona-Infektionen, aber nur wenige schwere Krankheitsverläufe erwartet werden. Seitens Gesundheits- und Sozialdepartement wird die Situation laufend beobachtet und analysiert. Die breite bestehende Immunität gegen SARS-CoV-2 in der Bevölkerung zusammen mit eher milden Krankheitsverläufen, die durch die Omikron-Untervarianten ausgelöst werden, hat insgesamt zu einer Reduktion der durch Covid-19 bedingten Krankheitslast in den Spitälern und der gesamten Bevölkerung geführt. Bei besonders gefährdeten Personen (bgP)* besteht laut einer Mitteilung des Kantons weiterhin ein erhöhtes Risiko für einen schweren Covid-19-Verlauf. Zudem kann bei bgP der Schutz vor schweren Verläufen (zum Beispiel mit zunehmendem Alter) nach einer Impfung oder Infektion schneller abnehmen.
Bei Personen, die jünger als 65 Jahre sind und keine erhöhten Gesundheitsrisiken aufgrund von Vorerkrankungen haben, besteht ein geringes Risiko für eine schwere Erkrankung. Für sie empfiehlt der Kanton deshalb keine (erneute) Impfung gegen Covid-19. Wer sich dennoch impfen lassen möchte, muss laut dem Kanton die Kosten selber tragen.
Der Kanton Luzern wird mit den Auffrischimpfungen am Montag, 16. Oktober, an den drei Standorten des LUKS in Luzern, Sursee und Wolhusen starten. Die Impfungen sind ab dem 2. Oktober auf Anmeldung möglich (online über www.meinluks.ch oder über die Telefonnummer 041 228 45 45). Das LUKS bietet Impfungen mit allen Impfstoffen an. Auch verschiedene Apotheken und Arztpraxen werden wieder Covid-19-Impfungen anbieten.
Eine Auffrischimpfung schützt vor schweren Krankheitsverläufen. Infektionen können damit jedoch nicht ausgeschlossen werden. Das Hauptziel der Auffrischimpfung gegen Covid-19 ist deshalb gemäss der Impfempfehlung des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) und der Eidgenössischen Kommission für Impffragen (EKIF), schwere Verläufe zu verhindern. Deshalb empfehlen das BAG und die EKIF die Covid-19-Auffrischimpfung mit einer Dosis im Herbst/Winter 2023 ausschliesslich für BGP. Für alle anderen Personen (inkl. Gesundheitsfachpersonen), die nicht zu den BGP gehören, wird keine Impfempfehlung abgegeben. Bei diesen Personen ist das Risiko für eine schwere Erkrankung gering.
Die Impfung erfolgt mit einer Impfdosis und wird präferenziell mit einem zum Zeitpunkt der Impfung aktuellsten auf dem Markt verfügbaren mRNA-Impfstoff (Pfizer/BioNTech, Moderna) oder Protein-Impfstoff (Novavax) durchgeführt. Für einen bestmöglichen individuellen Schutz in der Herbst-/Winter-Saison 2023/2024 sollte die Impfung zwischen Mitte Oktober und Dezember 2023 erfolgen. Die Impfung soll frühestens sechs Monate nach der letzten Covid-19-Impfdosis oder einer bekannten SARS-CoV-2-Infektion erfolgen. Diese Empfehlung gilt unabhängig davon, wie viele Impfdosen eine Person bereits erhalten hat und welche Impfstoffe dabei verwendet wurden.
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