Die Zentralschweizer Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren tauschten sich am 3. Januar über die Empfehlungen des Bundesamts für Gesundheit BAG aus. Sie beschlossen gemeinsam, die Isolationsdauer in der gesamten Zentralschweiz auf 10 Tagen zu belassen und die Quarantänedauer von 10 auf 7 Tage zu reduzieren, wie dies vom BAG neu empfohlen wird.
Das Gesundheitsdepartement des Kantons Luzern fügte wenig später hinzu, dass sich nur noch Personen in Quarantäne begeben müssen, die im gleichen Haushalt wie eine angesteckte Person wohnen oder sehr engen Kontakt mit der erkrankten Person hatten. «Kontaktpersonen ausserhalb des Haushalts müssen sich zwar nicht mehr in Quarantäne begeben. Ihnen wird aber nach wie vor empfohlen, Kontakte so weit wie möglich einzuschränken und sich vier bis sieben Tage nach dem Kontakt zu einer infizierten Person testen zu lassen», erklärt der Kanton.
Von der Quarantäne ausgenommen seien Personen, deren vollständige Impfung oder Booster-Impfung weniger als vier Monate zurückliege, sowie Personen, die innerhalb der letzten vier Monate an Covid-19 erkrankt und genesen seien.
Mit dieser Änderung sollen die Auswirkungen der Quarantänemassnahmen auf die Gesellschaft und die Wirtschaft abgemildert werden. Aufgrund der schweizweit stark ansteigenden Fallzahlen der Omikron-Variante empfahl das BAG diese Massnahmen.
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